Foto-Info ist bindend

BK
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Fotos von im Internet zum Kauf angebotenen Automobilen sind genauso bindend wie ein dort hinterlegter Beschreibungstext. Fehlt bei der Fahrzeugübergabe ein auf den Online-Fotos abgebildetes Ausstattungsmerkmal, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Schadensersatz kann der Käufer dagegen nicht geltend machen.Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 346/09

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