FKK

Ihr gutes Recht als Nackedei

Zu Hause können Sie sich frei entfalten, in machen Urlaubsländern besser nicht.

Klaus Kronsbein
Lesezeit 3 Min
FKK ist in Dänemark und Kroatien kein Problem, Deutschland bietet an Nord- und Ostsee separate FKK-Strände.

FKK ist in Dänemark und Kroatien kein Problem, Deutschland bietet an Nord- und Ostsee separate FKK-Strände.

© Imago

Dass es jedem freisteht, in den eigenen vier Wänden nackt herumzulaufen, ist unumstritten. Aber wie sieht es aus, wenn FKKler ihre nackten Streifzüge auf den Außenbereich ihrer Wohnung ausdehnen? Wir waren so frei und haben uns einmal umgehört.

FKK auf dem Balkon ist erlaubt – zumindest im Prinzip. Um sich selbst vor neugierigen Blicken zu schützen und die Nachbarn nicht zu stören, empfiehlt sich dabei ein Sichtschutz. Wird der Hausfrieden durch zu viel Freizügigkeit gestört oder verstößt FKK gegen die Hausordnung, kann theoretisch eine mietrechtliche Abmahnung oder sogar die Kündigung drohen. Gerichte haben sich mit einem derartigen Fall bisher jedoch noch nicht beschäftigt.

Grundsätzlich gilt auch: Nacktsein im eigenen Garten ist nicht verboten. Eine eindeutige Rechtsprechung zum Thema FKK im eigenen Garten gibt es allerdings bislang nicht. Wenn sich Nachbarn durch den Anblick gestört fühlen, kommt es meist auf den Einzelfall an. Hier gilt es abzuwägen zwischen den Persönlichkeitsrechten der beteiligten Anwohner und dem Hausfrieden, der dadurch möglicherweise gestört wird. Wenn das Nacktsonnen zum Beispiel lediglich für Gesprächsstoff bei den Nachbarn sorgt, ist das noch keine Störung des Hausfriedens, so ein Urteil des Amtsgerichts Merzig (AZ 23 C 1282/04).

FKK-Anlage kann Reisemangel sein

Das Landgericht Dortmund hat einem Familienvater erlaubt, sich nach dem Besuch der heimischen Sauna regelmäßig nackt im Garten aufzuhalten (AZ 1 S 13/16). Das zuständige Amtsgericht hatte es ihm zuvor verboten. Der Umstand, dass der Garten des Sauna-Fans von einer dichten, hohen Hecke geschützt und somit nur schwer einsehbar war, spielte hier eine entscheidende Rolle.

Und wie ist es im Urlaub? Wenn ein Reisender bei seiner Ankunft im Hotel feststellt, dass die Anlage auch von FKK-Anhängern genutzt wird und er hierüber im Vorfeld nicht aufgeklärt worden ist, stellt dies einen Reisemangel dar. Die Richter vom Frankfurter Oberlandesgericht sahen in den unbekleideten Menschen einen Reisemangel (Urteil: Az 16 U 143/02), denn es entspreche nicht jedermanns Geschmack ohne Vorwarnung plötzlich fremde nackte Menschen um sich herum zu sehen. Bei einem solchen Reisemangel könne der Urlauber die Reise kündigen und sein Geld zurückverlangen. Weitere Beispiele aus Urlaubsländern:

In Spanien ist FKK an öffentlichen Stränden grundsätzlich verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine hohe Geldstrafe. Wer sich gänzlich im Adamskostüm zeigt, muss bis zu 500 Euro Bußgeld zahlen. Aber: Es ist Frauen erlaubt, an allen Stränden oben ohne zu baden. Auch in Bella Italia gilt an öffentlichen Stränden Bikini- oder Badehosenpflicht: FKK ist strikt verboten – sogar für Kinder. Griechenland ist kein Mekka für Anhänger der Freikörperkultur. Es gibt nur wenige ausgewiesene FKK-Strände. Diese befinden sich zumeist auf den touristisch erschlossenen Inseln. Ansonsten ist Nacktbaden in Griechenland offiziell verboten.

FKK in islamischen Ländern verboten

Türkei: Freikörperkultur und Oben-ohne-Sonnen an Badestränden sind in dem islamischen Land strikt verboten. Das gilt auch für Urlauber innerhalb von Ferienresorts. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine hohe Geldstrafe. Auch in Ägypten gelten strenge Sitten. FKK oder oben ohne ist gesetzlich verboten. Das gilt für Strände und Hotelanlagen. Nicht nur FKK, sondern auch oben ohne ist in dem nordafrikanischen Land Tunesien strikt verboten.

Malediven: Selbst auf den paradiesischen Inseln ist hüllenloses Baden absolut tabu. Wer es dennoch tut, riskiert hohe Geldstrafen.

Dänemark und Kroatien hingegen sind wahre Paradiese für FKKler. Also: Manchmal muss man sich frei machen – von ursprünglichen Urlaubsplänen.

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