Los Angeles - "Was? Ist das ihr Ernst?", fährt Lindsay Lohan (24) heulend die Richterin an, greift Hilfe suchend ihre Anwältin am Arm. Das Hollywood-Sternchen kann es nicht fassen, dass sie diesmal nicht mit heiler Haut davonkommen soll. Tränen und reuevolle Beteuerungen beeindruckten ihre Richterin nicht. Sie verdonnerte Lindsay zu 90 Tagen Knast wegen Verstößen gegen Bewährungsauflagen.Genug ist selbst einer gestandenen Richterin genug! Schon seit ihrer Trunkenheitsfahrt im November 2007 strapaziert Lohan die Nerven von Anwälten und Richtern. Damals war sie zu einem Tag Haft verdonnert worden, musste aber nur ganze 84 Minuten "sitzen". Doch statt dankbar zu sein, missachtete Lindsay sämtliche Bewährungsauflagen. Erst schwänzte sie ihre Aufklärungskurse über Alkohol. "Ich muss arbeiten und konnte öfters die Termine nicht wahrnehmen", rechtfertigte sich Lindsay. Die Anhörung im Mai platzte, weil Lohan lieber bei den Filmfestspielen in Cannes feierte. Verdonnert zum Tragen eines Promille-Prüfers, schlug der dann prompt bei einer Party aus. "Ich wusste nicht, dass ich etwas falsch gemacht habe", beteuerte Lindsay mit Unschuldsmiene.Doch ihre Ausflüchte stießen auf taube Ohren. Als Staatsanwältin Danette Meyers streng befand, Lohan habe keine weitere Chance mehr verdient, brach die entsetzt in Tränen aus. Schluchzend bettelte Lindsay Richterin Marsha Revel an: "Es tut mir unendlich leid, dass ich gegen die Auflagen verstoßen habe. Für mich ist dies kein Witz, es ist mein Leben. Bitte geben sie mir noch eine Chance."Vergeblich, Revel kannte keine Gnade: Am 20. Juli muss Lindsay ihre 90-tägige Haftstrafe antreten, sich nach Absitzen der Strafe für weitere 90 Tage in eine geschlossene Suchtklinik einweisen lassen.Hat Lohan Glück, muss sie nur 25 Tage im Knast schmoren. Bei guter Führung verbringen weibliche Häftlinge in L.A. nur ein Viertel der Strafe in den überfüllten Knästen. Ein Freund: "Es kann aber gut sein, dass die Richterin anordnen wird, dass Lohan ihre volle Strafe absitzen muss." DS/DÖ------------------------------
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