Am S-Bahnhof Prenzlauer Allee klettert ein junger Mann am helllichten Tag auf eine S-Bahn der Linie 41 (Ringbahn), die in Richtung Greifswalder Straße fährt. Als sich der Zug in Bewegung setzt, zündet der Surfer zwei Feuerwerkskörper, aus denen bunter Rauch quillt. So rast der Irre durch Berlin. Gefilmt wird das ganze gleich doppelt: Einmal aus der Ich-Perspektive mit einer Videokamera, die sich der Surfer auf den Kopf geschnallt hat. Und zugleich mit einer Drohne, die mit einer Kamera ausgestattet ist und die von einem Komplizen des jungen Mannes aus sicherer Entfernung gesteuert wird. An der Station Greifswalder Straße springt der Surfer vom Zug und flüchtet.
Die Polizei prüft nun, ob sie den bislang Unbekannten identifizieren kann. Denn die irre Aktion ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch illegal. Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr, Hausfriedensbruch, eine Ordnungswidrigkeit: Wenn die Surfer erwischt werden, drohen Strafen in fünfstelliger Höhe. Kommt noch Sachbeschädigung von Bahneigentum hinzu, ist sogar eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren möglich – theoretisch.
Denn S-Bahn-Surfer werden selten geschnappt. Dass die Irren mit ihrem Leben spielen, daran denken sie nicht.
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