Der 31-Jährige war im Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sah es als erwiesen an, dass er im April 2017 ein junges Paar beim Zelten überfiel. Der Mann schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus dem Raum Freiburg mit einer Astsäge und vergewaltigte die damals 23-Jährige.
Der stellvertretende Leiter der JVA Köln, Wolfgang Schriever, sagte, in der Nacht sei Rauch aus der Zelle des Gefangenen bemerkt worden. Bei dem Feuer in der Zelle sei der 31-Jährige so schwer verletzt worden, dass er am frühen Morgen operiert werden musste. Schriever zufolge sind 30 Prozent seiner Haut verbrannt. Ob der Häftling das Feuer womöglich selbst gelegt hatte, war zunächst unklar. Nach Angaben von Schriever hatte der Mann bereits nach Haftantritt versucht, einen Brand zu legen.
Der 31-Jährige - ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana - war wenige Tage nach der Vergewaltigung festgenommen worden. Im Prozess bestritt er die Tat. Er hat Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren. (dpa)
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