Beliebte Ausrede, um eine Geldbuße wegen eines Verkehrsverstoßes abzuwenden: "Ich war gar nicht gefahren, weiß aber nicht, wer mein Auto nutzte." Doch wer so die "Aufklärung eines Verkehrsverstoßes" behindert, reitet sich erst richtig rein. Dafür muss er ein Jahr lang Fahrtenbuch führen - und der Behörde regelmäßig vorlegen (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Az. 12 ME 107/09).
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