Fahrerflucht-Prozess

Richter lässt Daniel Küblböck davonkommen

Der schrille Sänger will von einem Unfall nichts gemerkt haben

Kerstin Rebien
Lesezeit 2 Min
Daniel Küblböck erschien mit hippem Bart im Berliner Gerichtssaal. Der Richter sprach den Sänger frei.

Daniel Küblböck erschien mit hippem Bart im Berliner Gerichtssaal. Der Richter sprach den Sänger frei.

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Locker in Jeans und dunklem Hemd kam der Sänger, bestritt höflich: „Den Unfall habe ich nicht bemerkt, ich bin Musiker, das Radio war laut.“ Abhauen? „Bei Vollkasko-Versicherung wär das doch blöd.“ Er war am 17. April auf dem Weg zu einem Geschäftsessen. Küblböck: „Eilig hatte ich es aber nicht.“

Am Savignyplatz sah er eine Lücke, quetschte sich mit seinem Kia SUV rein. Küblböck: „Ich stieg dann mit einem Fuß aus, merkte, dass es sehr eng war und suchte mir ein paar Meter weiter einen anderen Parkplatz.“ Er habe befürchtet: „Da haut sonst einer seine Autotür gegen den Wagen.“ Sein Missgeschick: Als er vorwärts einparkte, erwischte er einen schwarzen BMW, verursachte eine knapp 2000 Euro teure Schramme. Eine Augenzeugin (59) beobachtete es.

Sie rief die Polizei: „Er ist noch ausgestiegen, ging um das Auto herum, fuhr dann weg.“ Sie notierte das Kennzeichen. Zwei Wochen später meldete sich die Versicherung bei ihm. Er machte keinen Stress: „Wenn ich es gewesen bin, dann übernehme ich den Schaden.“

Küblböck ist eine bayerische Frohnatur ohne Vorstrafen. Er ist allerdings 2004 in einen mit Gurkengläsern beladenen Laster gefahren. Derzeit lebt er auf Mallorca, in Berlin hat er ein Büro. Weil ihn eine Immobilien-Millionärin adoptiert hat, nennt er sich Kaiser-Küblböck.

Nichts gemerkt? Die Anklägerin glaubte ihm nicht. 3000 Euro Strafe und Pappe für ein halbes Jahr weg verlangte sie. Der Richter aber: „Der Vorwurf lässt sich nicht beweisen. Ein Streifschaden ist nicht zwingend zu merken.“ Freispruch. KE.

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