Der Fall Fathi Ben M. hatte in den vergangenen Tagen für große Aufregung gesorgt, da es widersprüchliche Einschätzung über die Gefährlichkeit des Mannes gibt. Das Amtsgericht Tiergarten bezeichnet den Mann, gegen den mehrere Strafverfahren laufen, als islamistischen Gefährder.
Gewöhnlicher Drogendealer oder islamistischer Gefährder?
Aus Sicht der Polizei handelt es sich dagegen um einen gewöhnlichen Drogendealer, der mit Kleinstmengen Rauschgift aufgefallen ist. So einen müsse man nicht festnehmen, hieß es von der Polizei noch vor zwei Tagen.
Und das, obwohl das Bundesamt für Flüchtlinge die Abschiebung des Mannes erstmals bereits im Oktober 2014 angeordnet hatte. Die Abschiebung scheiterte letztlich daran, dass niemand wusste, wo der zuletzt im sächsischen Bautzen gemeldete Fathi Ben M. tatsächlich war.
Nach seiner neuerlichen Festnahme teilte die Polizei am Samstag mit: "Alle weiteren Maßnahmen zur Sicherung einer Abschiebung erfolgen aktuell abgestimmt zwischen der Polizei Sachsen und der Polizei Berlin."
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