Extrageld

100 Euro für den Schulstart

Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, sollten bis 31. August den persönlichen Schulbedarf schriftlich beantragen. Für jedes Kind gibt es 100 Euro, 70 werden im August, 30 im kommenden Februar ausbezahlt.

BK
Lesezeit 1 Min

Wer Leistungen nach SGB II oder XII bezieht (Hartz IV), muss den Antrag im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht extra stellen. Sollten Berechtigte noch kein Wohngeld beantragt haben, sollte dies bis 31. August geschehen (Wohngeldstelle des Bezirks).

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com