Antje R. (59) aus Mitte:Mein Betrieb hat mir Altersteilzeit angeboten. Muss ich dann schon mit 63 vorzeitig in Rente gehen?Nein. Sie können die Altersteilzeit auch bis zum regulären Rentenbeginn vereinbaren. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 desAltersteilzeitarbeitsgesetzes muss sich die Altersteilzeitarbeit zumindest auf die Zeit erstrecken, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. In diesem Sinne liegt Altersteilzeitarbeit nur vor, wenn sie mindestens bis zu dem Zeitpunkt vereinbart ist, zu dem Arbeitnehmer frühestmöglich eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten.
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