Moabit – Keine Namen, keine Gesichter, viel Chaos stiften: Das „Hackerkollektiv Anonymous“ ist auf spektakuläre Hacks und Störaktionen aus. Das kann sehr teuer werden.
20 Terabyte geklaut: Rosneft-Hack verursacht Millionen-Schaden
Ein „Aussteiger“ auf der Anklagebank in Berlin: Can S. (31). Mittäter bei einem Cyberangriff mit Millionen-Schaden auf die Ölindustriefirma Rosneft Deutschland. Es geschah vor viereinhalb Jahren. Nun der Prozess wegen Computersabotage und Ausspähens von Daten.
Can S. hat mit seinem Hacker-Angriff einen Millionen-Schaden verursacht.
© Olaf Wagner
Gelernter IT-Systemelektroniker aus Nordrhein-Westfalen, zweifacher Vater, inzwischen Geschäftsführer in der Event-Branche. Er machte beim „Hackerkollektiv Anonymous“ mit – „um aufzuklären“. Man kennt sich nur anonym übers Internet. Durch Zufall kamen sie an eine sensible Datei, die Rosneft betraf.
Can S.: „Unendlich viele Passwörter für alle Systeme.“ Zugespielt durch einen bis heute unbekannten Informanten über einen Chat-Server. Die Hacker legten los: „Wir griffen alles ab, was ging.“ Wahllos die Daten geklaut und auf einen in Rumänien stationierten Server abgeladen.
Rund 20 Terabyte wurden im März 2022 bei dem Cyberangriff auf das Tochterunternehmen des russischen Energieunternehmens Rosneft gestohlen, einige Daten gelöscht. Der Schaden immens. So musste die Firma ihre gesamten Systeme offline nehmen und Untersuchungen einleiten – Folgekosten in Höhe von rund 9,756 Millionen Euro entstanden dadurch. Außerdem wirtschaftliche Einbußen von 2,6 Millionen Euro.
16 Monate auf Bewährung: Jetzt droht eine Schadenersatzklage
Der Ex-Hacker kleinlaut: „Das Ausmaß war nicht gewollt, sondern höchstens zwei bis drei schlaflose Nächte für die zuständigen Leute.“ Mindestens vier Hacker hatten Zugriff auf Rosneft-Daten. Can S.: „Es war nie Plan, irgendwelche Dateien zu veröffentlichen.“ Ihre Vorstellung: „Einem Recherche-Team anbieten.“
Der Verteidiger: „Die Motive waren lauter, die Methoden nicht.“ Doch es sei der Gruppe leicht gemacht worden – „eine Lücke, es gab extreme Fahrlässigkeit beim Datenschutz“. Das Urteil: 16 Monate Haft auf Bewährung. Das dicke Ende: Ex-Hacker S. muss mit einer saftigen Klage auf Schadenersatz rechnen.
Was denken Sie: Wie hart sollten Cyberangriffe mit Millionenschäden bestraft werden? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com
Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com