Die aktuelle Welle von Zuwanderern verleiht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zusätzliches Gewicht. Der „Fall Alimanovic“ könnte zu einem wichtigen Grundsatzurteil werden – zumal in der ersten Welle fast 50 Prozent der Einwanderer vom Balkan kamen.
Auslöser war die Klage der Berlinerin Nazifa Alimanovic, der die Sozialleistungen gestrichen worden waren. Alimanovic kam in den 90ern aus Bosnien nach Berlin. Ihre drei Kinder sind hier geboren. Im Jahr 2000 zog sie nach Schweden. Fünf Jahre später wurde sie schwedische Staatsbürgerin. Doch nach der Trennung von ihrem Mann kehrte sie nach Berlin zurück. Seit 2010 hatten sie und ihre älteste Tochter immer wieder für ein paar Wochen oder Monate Arbeit. Von Herbst 2011 an bezogen sie für ein paar Monate Hartz IV – bis das Jobcenter Neukölln die Leistungen einstellte. Alimanovic klagte. Doch der EuGH in Luxemburg bestätigte gestern die Entscheidung des Neuköllner Jobcenters.
Heißt: Hartz IV bekommt nur derjenige dauerhaft, der länger als ein Jahr am Stück hier gearbeitet hat – sonst ist nach sechs Monaten Schluss. Aber: EU-Bürger, die mindestens fünf Jahre lang in Deutschland leben, haben die gleichen Ansprüche wie deutsche Staatsangehörige.
Bei der Urteilsverkündung verwiesen die Richter darauf, dass ein Staat das Recht hat, seine Sozialsysteme vor Überlastung zu schützen und die „unangemessene Inanspruchnahme“ zu verhindern.
Das Urteil stieß bei Politikern der Grünen und Sozialdemokraten auf Kritik, Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne): „Wer zu uns kommt und nach Arbeit sucht, braucht Unterstützung.“ Der Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling (CDU), sagte dagegen, das Sozialsystem dürfe keine Fehlanreize schaffen. LEX
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