Deutschland droht eine Geldbuße und muss seine Führerscheinregeln überarbeiten. Was das für den einzelnen Bürger für Konsequenzen hat, ist noch nicht in allen Details abzusehen. Möglicherweise müssen Führerscheine sogar ganz neu ausgestellt werden. Denn die EU-Kommission verlangt, dass die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis begrenzt wird.
Der Bundesrepublik wird unter anderem vorgeworfen, die Gültigkeitsdauer von neu ausgestellten Lkw-Führerscheinen der Klassen C1 and C1E nicht wie vorgeschrieben auf fünf Jahre zu begrenzen. Zudem würden Führerscheinklassen nicht richtig definiert und in diesem Zusammenhang nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt.
Auch Polen, Finnland und Österreich wurden verklagt. So habe Polen beispielsweise die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz (vor allem im Hinblick auf Führerscheininhaber, die sich nacheinander in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufhalten) nicht richtig umgesetzt. In einigen Fällen habe auch Österreich den Inhabern bestimmter LKW- oder Busführerscheine ebenfalls nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt.
In Deutschland sind seit dem 19. Januar 2013 Führerscheine nicht mehr – wie früher - unbegrenzt gültig. Alle Scheine, die nach diesem Datum ausgestellt werden, gelten jetzt nur noch 15 Jahre.
Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033. Danach müssen die Führerscheine neu beantragt werden. Der Besitzer muss lediglich ein neues Foto liefern und die Kosten für die Erstellung eines neuen Dokuments tragen. Derzeit sind das 24 Euro.
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