Erst wenn er einen Menschen anfällt, darf er gejagt werden

Blutrausch-Wolf darf weiter töten

Marion Klemp
Lesezeit 2 Min

Wittstock - 54 tote Tiere. Der Kyritz-Ruppiner Wolf treibt seit Sommer sein Unwesen, dringt in Gehege ein, buddelt sich unter Zäunen durch (der KURIER berichtete). Viele verunsicherte Bewohner der Dörfer wünschen sich, dass der "Problemwolf" erschossen wird. Doch die Hoffnung wird sich zerschlagen.Norman Stier, Wolfsexperte an der TU Dresden und Berater der Brandenburger Landesregierung, räumt ein, dass der Wolf zu jenen Einzeltieren gehört, "die gelernt haben, dass Wildtiere hinter Zäunen sehr leichte Beute sind". Zwar steht im Brandenburger Wolfs-Managementplan, dass Problemwölfe "eliminiert" werden sollen, aber der Plan wird in diesem Jahr geändert - pro Wolf.Stier: "Als Problemwölfe definiert werden dann nur solche, die ihre Scheu vor Menschen verlieren, angreifen oder im Hof sitzen." Während beispielsweise in der Schweiz, wie Stier sagt, auch Wölfe fällig sind, die 35 Nutztiere im Jahr oder 25 im Monat reißen, darf der Brandenburger Wolf künftig also ungestraft Gehege- und Weidetiere als Schnellimbiss nehmen.Kuschen müssen die Tierhalter. Sie sollen Elektrozäune aufstellen, Flatterbänder spannen, sich Herden-Schutzhunde anschaffen. Wenn nicht, bekommen sie ab März den Schaden nicht mehr ersetzt. "In Sachsen und Mecklenburg gilt das nur in ausgewiesenen Wolfsgebieten", sagt Stier. In Brandenburg überall, denn hier ist das ganze Landes Wolfsgebiet.------------------------------

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