Mal sind es fehlende Namenschilder an Wohnungstüren, mal ist es zu dunkel oder die Einsatzkräfte machen im Stress schlichtweg menschliche Fehler. Auch falsche Angaben von Zeugen sorgen immer wieder dafür, dass unschuldige Berliner von den SEK-Kraftpaketen mit Maschinenpistolen und Blendgranaten regelrecht überfallen werden.
Dass die Eliteeinheit nicht zimperlich vorgeht, ist verständlich – haben die Einsatzkräfte es doch normalerweise mit Geiselnehmern, Mördern oder völlig Verrückten zu tun. Und wenn es doch mal die Falschen trifft, entschuldigt sich die Polizei erfahrungsgemäß auch schnell. Für entstandene Schäden wie eingetretene Türen oder zertrümmerte Fenster kommt das Land Berlin ebenfalls schnell und unbürokratisch auf.
van S. (51) wurde von der Polizei irrtümlich für den Mörder von Ewa Kowska (41) gehalten.
© Eric Richard
Allerdings müssen sich die Opfer polizeilicher Verwechslungen selbst um die Reparaturaufträge kümmern und das angerichtete Chaos in ihren Wohnungen auch selbst beseitigen. Wenn sich zu Unrecht vom SEK drangsalierte Bürger zudem nicht mit einer einfachen Entschuldigung zufriedengeben, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt, um Schadensersatz einzuklagen.
Im aktuellen Fall baten die Einsatzkräfte ihr Opfer Franky van S. ebenfalls um Vergebung. Ein Zeuge hatte sich gemeldet und gesagt, er habe Franky van S. auf den Fahndungsbildern der Polizei erkannt.
Das Unheil nahm seinen Lauf. Der 51-jährige Belgier macht den eingesetzten Polizisten, die ihn eine Stunde lang für den SM-Killer hielten, zwar keine Vorwürfe. Sie seien den Umständen entsprechend höflich und professionell gewesen, sagt der Mann. Dennoch hat er sich jetzt mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt. Vor allem, weil er wissen will, wer ihn bei der Polizei als Killer diffamiert hat.
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