DDR-Flüchtlinge

Warum das Entschädigungs-Urteil von Leipzig so wichtig ist

Hunderte Betroffene können jetzt hoffen.

Norbert Koch-Klaucke
Lesezeit 3 Min
Der Kläger (l.) mit seinem Anwalt Thomas Lerche im Bundesverwaltungsgericht Leipzig. 

Der Kläger (l.) mit seinem Anwalt Thomas Lerche im Bundesverwaltungsgericht Leipzig. 

© picture alliance/dpa

Anwalt erhielt mehrere Anfragen

Der Berliner Sozialrechtler vertritt seit etwa zehn Jahren bundesweit Opfer des DDR-Systems. Einen Tag nach dem Leipziger Urteilsspruch erhielt er Anfragen von mehreren DDR-Flüchtlingen, die nun auch ihren Anspruch auf Entschädigungen bei den Versorgungsämtern gelten machen wollen. „Bisher galten die Ansprüche nur für diejenigen, die wegen missglückter Flucht oder aus politischen Gründen in DDR-Gefängnissen saßen“, sagt Lerche. „Mit Ausnahme weniger Einzelfälle wurde das Leid der traumatisierten Flüchtlinge bisher nicht rechtsstaatlich anerkannt.“

Wie bei seinem Mandanten. Der heutige Berliner war 26, als er im Dezember 1988 mit seinem Bruder von Teltow-Sigridshorst aus nach West-Berlin geflohen war. Die Männer hatten stundenlang im Schlamm des Sperrgebietes gehockt, ehe sie mit Bolzenschneidern und Leitern die Grenzzäune überwanden. Der Kläger blieb nach seiner Schilderung vor Gericht im letzten Stacheldrahtzaun hängen, sei von DDR-Grenzern mit Kalaschnikows ins Visier genommen worden. Geschossen hätten sie nicht, er entkam nach West-Berlin. Der gelernte Rohrleger machte später geltend, die zwölfstündige Flucht habe zu einer psychischen Erkrankung geführt, die noch heute fortwirke – mit Alpträumen und Reizbarkeit bis hin zu Wutanfällen. Von Brandenburg verlangte er eine „verwaltungsrechtliche Rehabilitierung“. Sie führt zu Entschädigungsansprüchen, zum Beispiel Ersatz von Behandlungskosten.

Hier an der Grenze von Teltow-Sigridshorst flüchtete der Berliner 1988 nach Zehlendorf in West-Berlin.

Hier an der Grenze von Teltow-Sigridshorst flüchtete der Berliner 1988 nach Zehlendorf in West-Berlin.

© Berliner Mauerarchiv Hagen Koch

Brandenburg und danach das Verwaltungsgericht Potsdam lehnten das ab. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung komme nur nach individueller Verfolgung in Betracht. Die DDR-Grenzsicherung habe sich aber gegen die gesamte DDR-Bevölkerung gerichtet. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil auf. Die Begründung: Die Grenzsicherung der DDR sei insgesamt „rechtsstaatswidrig“ gewesen. Bei der Flucht hätten sich die Maßnahmen „konkret und individuell“ gegen den Kläger gerichtet. Er habe schlüssig dargelegt, dass seine Flucht zu Gesundheitsschäden geführt habe. Dieser Nachweis ist entscheidend. Auch für traumatisierte DDR-Flüchtlinge, die nun infolge des Urteils eine Entschädigung beantragen wollen.

„Es ging um akute Lebensgefahr“

Die Berliner Beratungsstelle „Gegenwind“, die seit 20 Jahren politisch Traumatisierte der SED-Diktatur betreut, bewertet das Urteil als „wichtige Grundsatzentscheidung“. Zu den ehemaligen DDR-Bürgern, die zu ihnen kommen, gehören auch Menschen, deren Flucht zwar geglückt war, die aber unter den Erlebnissen noch heute seelisch leiden, so „Gegenwind“-Psychologin Stefanie Knorr. „Es ging um akute Lebensgefahr, wenn man zum Beispiel miterleben musste, wie ein Mitflüchtender von einer Mine getötet wurde“, sagt sie.

Seelisch zugesetzt hätte es auch den Flüchtlingen, wenn sie später erfuhren, unter welchen staatlichen Repressalien ihre in der DDR verbliebenen Familienmitglieder leiden mussten. Depressionen, Angstzustände würden sich sogar Jahrzehnte nach den Geschehnissen bei den Betroffenen verstärken. „Vor allem, wenn sie wegen ihrer Krankheit jahrelang arbeitslos waren, im Alter wenig Rente beziehen und Angst vor drohender Armut haben“, sagt Knorr. „Die Betroffenen nahmen hohe Risiken bei ihrer Flucht in die Freiheit in Kauf.“

Die heutige fehlende staatliche Anerkennung mache ihnen zusätzlich zu schaffen. „Daher ist ihre verwaltungsrechtliche Rehabilitierung unbedingt wichtig“, sagt die Psychologin.

Richterin Ulla Held-Daab saß der Kammer vor, die DDR-Flüchtlingen mehr Rechte verschafft.

Richterin Ulla Held-Daab saß der Kammer vor, die DDR-Flüchtlingen mehr Rechte verschafft.

© picture alliance/dpa

Der Berliner, der das Urteil für die DDR-Flüchtlinge erkämpft hat, wird nun nicht sofort eine Entschädigung erhalten. „Das wird noch zwei bis drei Jahre dauern“, sagt Anwalt Thomas Lerche. „Denn die Anträge auf seine Rehabilitierung, die zu den Entschädigungsansprüchen führen, müssen nun beim Versorgungsamt eingereicht und dort erneut bearbeitet werden.“ Wie viel sein Mandant an staatlicher Hilfe bekommen wird, ist deshalb noch unklar. 

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