Entschädigt wird nur einmal

Reiserecht

BK
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Wer eine Kreuzfahrt in einer Luxuskabine bucht, aus der dann aber wegen Lärmbelästigung auszieht und sich notgedrungen mit einer einfacheren Kabine begnügt, hat natürlich nicht die Urlaubsfreude, die er eigentlich wollte. Doch eine Entschädigung bekommt er deswegen auch nicht immer.Das Amtsgericht Rostock befand in einem solchen Fall eine nachträgliche Reisepreisminderung für unnötig. Der Passagier, der hier von seiner Luxus-Kabine in eine normale Kabine umzog, hatte sich nämlich die Preisdifferenz noch an Bord auszahlen lassen. Sein später bei Gericht vorgetragenes Argument, er müsse ja noch entschädigt werden, weil er schlechter als gebucht untergebracht worden sei, interessierte da nicht mehr. Die Richter: Entschädigt wird nur einmal (Az. 48 C 303/09).------------------------------

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