Einstweilige Verfügung

Brutal-Sanierer von Mietern gestoppt

Der Brutal-Sanierer von Berlin: Nachdem sich Sascha Klupp auch das Haus in der Wisbyer Straße 6 schnappte, zogen die Anwohner vor Gericht und bekamen vorläufig recht.

JEANNETTE HIX und KAI HORSTMANN (Fotos)
Lesezeit 2 Min
Die Mieter Sandra L. (re.) und Cornelia H. stehen vor der herausgeräumten Schrankwand – auch sie wurde durch den Wasserschaden komplett zerstört. Laut der Hausrat-Versicherung von Cornelia H. liegt der Schaden zwischen 10 000 und 15 000 Euro.

Die Mieter Sandra L. (re.) und Cornelia H. stehen vor der herausgeräumten Schrankwand – auch sie wurde durch den Wasserschaden komplett zerstört. Laut der Hausrat-Versicherung von Cornelia H. liegt der Schaden zwischen 10 000 und 15 000 Euro.

© Horstmann Lizenz

Die Tapete im Bad von Mieterin Cornelia H. hat sich gelöst – Bauarbeiten in der leeren Wohnung darüber hatten wohl ein Rohr platzen lassen.

Die Tapete im Bad von Mieterin Cornelia H. hat sich gelöst – Bauarbeiten in der leeren Wohnung darüber hatten wohl ein Rohr platzen lassen.

© Horstmann Lizenz

So sieht derzeit der Hausflur in der Wisbyer Straße 6 aus: Die Wände sind beschmiert, Briefkästen quellen über – diese Mieter sind bereits ausgezogen.

So sieht derzeit der Hausflur in der Wisbyer Straße 6 aus: Die Wände sind beschmiert, Briefkästen quellen über – diese Mieter sind bereits ausgezogen.

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Laut der Anwältin der Mieter gibt es für die Fassadenarbeiten keine Rechtsgrundlage. Der Verkauf des Hauses macht den Fall so kompliziert. Rückblick: Im Juni letzten Jahres hatte die Hausverwaltung Domizil für den Voreigentümer des Hauses den Mietern eine Modernisierung angekündigt – im November 2013 sollten die Baumaßnahmen samt Wärmedämmung an der Fassade, neuen Fenstern und neuer Heizung abgeschlossen sein. Doch bereits zuvor wurde das Haus an die Inter Group Stadt- und Wohnungsbaugesellschaft verkauft, deren Geschäftsführer Brutal-Sanierer Sascha Klupp ist. Im Februar 2014 begann er mit der Sanierung. Und die ist der Grund für die einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Mitte (Az.: 106 C1003/14).

Mieter-Anwältin Carola Handwerg: „Der neue Eigentümer hat die Modernisierungsankündigung vom alten Eigentümer übernommen. Das ist aus unserer Sicht nicht rechtens. Der neue Eigentümer hätte den Mietern eine neue Modernisierung ankündigen müssen. Da das nicht erfolgt ist, darf er aus unserer Sicht nicht an der Fassade arbeiten.“

Ob die anderen Bauarbeiten rechtens sind, die die letzten zehn von einst 33 Mietern seit Monaten zur Verzweiflung bringen und bei Mieterin Cornelia H. möglicherweise einen schlimmen Wasserschaden verursacht haben, wird derzeit noch vom Bezirksamt geprüft – Stadtentwicklungs-Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) will den Bauantrag erneut prüfen.

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