Eine fehlerhafte Diagnose muss noch lange kein Kunstfehler sein

Patienten-Rechte

BK
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Erschreckender kann eine Diagnose kaum sein: Lungenkrebs! Die psychische Tortur, die der Patient durchsteht, kann schlimmer als die Folgen eines Kunstfehlers, etwa bei einer Operation, sein. Dennoch: Erklärt ein Arzt den Patienten irrtümlich zum Lungenkrebs-Kranken, ist das nicht unbedingt ein Kunstfehler, bekommt das Opfer der Fehldiagnose kein Schmerzensgeld.Vor dem Amtsgericht Mühlhausen auf 2000 Euro Schmerzensgeld geklagt hatte ein Patient, dessen angeblicher Lungenkrebs sich später als Bindegewebserkrankung herausstellte. Der Mann: Bis zum Moment der Richtigstellung habe er Todesängste gelitten. Die Richter aber: Nach den Indizien der ersten Untersuchung habe der Arzt den Krebsverdacht äußern dürfen (Az. 3 C 162/08).

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