Ein bloßer Klau-Verdacht reicht nicht zur Kündigung

Arbeitsrecht

BK
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Im Arbeitsrecht immer wieder umstritten: Die so genannte Verdachtskündigung. Ein Chef verdächtigt einen Mitarbeiter, z. B. gestohlen zu haben. Beweisen lässt sich das nicht, aber weil der Chef nun sagt, er habe das Vertrauen verloren, darf er den Mitarbeiter feuern.Das Arbeitsgericht Darmstadt setzte dieser durchaus zulässigen Kündigungsvariante aber Grenzen. Im verhandelten Fall hatte ein Kinobesitzer einer Mitarbeiterin unterstellt, sie hätte sich am Imbisss-Kiosk selbst "bedient". Doch dafür gab es nicht einmal den Hauch eines Beweises, und dazu sagten die anderen Mitarbeiter für die Entlassene aus. Das Gericht: Diese Kündigung war unzulässig (Az. 4 Ca 90/10).

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