Berliner Baudenkmal bröckelt

Brechts Wohnhaus ist keine Augenweide

Eigentümer muss für die Sanierung tief in die Tasche greifen

Gerhard Lehrke
Lesezeit 4 Min
Die Fassade des Brecht-Hauses an der Berliner Allee ist bröckelig.

Die Fassade des Brecht-Hauses an der Berliner Allee ist bröckelig.

© camcop media / Andreas Klug

Der Dramatiker Bertolt Brecht (1898-1956) wohnte nach der Rückkehr aus dem Exil mit seiner Frau Helene Weigel in dem Haus an der Berliner Allee.

Der Dramatiker Bertolt Brecht (1898-1956) wohnte nach der Rückkehr aus dem Exil mit seiner Frau Helene Weigel in dem Haus an der Berliner Allee.

© imago/Belga

Der Eigentümer heißt Norbert Mahler (50), er hat das Haus 2005 gekauft. Er setzt sich zur Wehr: „Ich habe das Dach machen lassen, die Fenster wurden repariert und instand gesetzt, ich habe eine neue Heizung einbauen lassen.“ Vorgefunden habe er eine katastrophal installierte Gasheizung. Mahler: „Wir haben viele substanzerhaltende Pflegearbeiten durchgeführt, den einer Steppe gleichenden Garten erschlossen und die historischen Wege freigelegt.“

Das Haus, das seine und eine zweite Familie bewohnen, sei beim Kauf in schlechtem Zustand gewesen. Tatsächlich sollte es 1986 schon abgerissen werden. Zu DDR-Zeiten sei mit ungeeigneten Materialien daran herumgeflickt  worden, was dazu führe, dass der Putz abbröckelt. Mahler: „Ich kann aber nicht zaubern, weil die Sanierung teuer ist. Mir geht es um die Substanzerhaltung, die Schönheit kommt am Schluss.“ Er habe jetzt eine Firma gefunden, die die Planung für eine denkmalgerechte und  Sanierung des neoklassizistischen Baus macht.

Die Pankower Denkmalschützer  befanden, dass „der Zustand des Gebäudes wird als optisch unschön, jedoch nicht substanziell gefährdet eingeschätzt.“ Deshalb wurden keine „keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen“ eingeleitet. Auch die  Bauaufsicht kennt  keine Gefährdungen.

Ein komplizierter Förderweg

Norbert Mahler muss sich jetzt auf den komplizierten Weg machen, finanzielle Hilfe zu bekommen: „Ich wurde aber schon gut von den Pankower Denkmalschützern beraten.“  Für die Sanierung kann es Geld über das Landesdenkmalamt  (LDA) geben, erklärte die Senatskulturverwaltung. Dafür müssen Eigentümer, die für die Erhaltung des Denkmals zuständig sind, beim LDA einen Förderantrag stellen. Gefördert wird nur der Mehraufwand, der durch  denkmalgerechte   Baustoffe und Handwerkstechniken  entsteht, nicht jedoch die Sanierung als solche. Und auch nur so viel, wie der Haushalt hergibt.  Neben der Förderung durch  Berlin  kann man noch versuchen, bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder bei der  Deutsche Klassenlotterie Mittel zu beantragen.

Berliner Geld  gibt es nur, wenn mit der Sanierung noch nicht begonnen wurde. Zur Beurteilung der Förderfähigkeit  müssen detaillierte  Antrags- und Planungsunterlagen eingereicht werden – und  ein Finanzierungsplan, der belegt, dass die Maßnahme „ausfinanziert“ ist. 

Auch um die Kosten von der Steuer absetzen zu können, müssen die  Maßnahmen vor Beginn der Ausführung mit dem LDA abgestimmt werden. Nach Abschluss der genehmigten   Maßnahme  müssen  Unterlagen und Rechnungen  dem LDA zur Prüfung vorgelegt werden. Das Amt stellt die  Bescheinigung über die  Kosten zur Erhaltung des Denkmals aus, die beim Finanzamt eingereicht werden kann. 

Der FDP-Mann Förster findet zwar, dass „die Steuerermäßigung von 99 Prozent der Investitionsmaßnahme über zehn Jahre auch für Privateigentümer von Denkmalen interessant sein dürfte.“ Zusätzlich sollte man aber darüber nachdenken, spezielle Förderprogramme aufzulegen, wenn Teile des Gebäudes öffentlich nutzbar gemacht werden, in diesem Fall zum Beispiel mit einem Ausstellungsraum über Brecht.

Ein Schriftzug an der Fassade erinnert an den prominenten Bewohner.

Ein Schriftzug an der Fassade erinnert an den prominenten Bewohner.

© camcop media / Andreas Klug

Berlin wollte das Haus nicht 

Das 1874 errichtete Haus wurde im Mai 1990, also noch zu DDR-Zeiten, als ältestes nicht-kirchliches Gebäude im Straßendorf Weißensee unter Denkmalschutz gestellt, nachdem es 1986 schon abgerissen werden sollte. Kurz nach dem Schutz übernahm der Stadtbezirk Weißensee das Haus von der Volkssolidarität, die es bis 1986 genutzt hatte.  Nach der Einheit gab es Restitutionsansprüche, und – so erklärt es der Senat – versuchte Weißensee, die  Rückübertragung abzuwehren. Der Bezirk plante die Nutzung durch die bezirkliche Galerie und einen Künstlerverein und stellte  Gelder für erste Instandsetzungsmaßnahmen bereit.

Nachdem 1999  aber die Rückübertragung an die Alteigentümer entschieden worden war, blieb das Bezirksamt  Mieter für Kulturamt und Galerie, wollte das Haus kaufen. Die 450 000 D-Mark hatte er aber nicht.

Daraufhin erklärte sich die Stiftung Denkmalschutz bereit, das Grundstück zu erwerben. Angesichts einer seinerzeit kalkulierten Summe von einer Million Mark für die Sanierung wollte die Stiftung jedoch, dass der Bezirk das Haus für  20 Jahre von ihr mietet  – das wurde vom Abgeordnetenhaus abgelehnt. Schließlich wurde das Haus  2005  von den Erben der Alteigentümerin an den jetzigen Eigentümer verkauft.

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