Hochgeladen wurde die Szene am Sonnabend, wann genau das Video entstand lässt sich unterdessen nicht genau sagen. Fakt ist, dass es klar verboten ist, was die beiden Roller-Fans machen.
Polizei: Tiergartentunnel für E-Roller gesperrt
Zu zweit auf dem E-Tretroller: Das kann romantisch sein, ist aber verboten. Bußgeld: zehn Euro.
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Denn der Tiergartentunnel gilt nach Angaben der Berliner Polizei als Kraftfahrstraße. Und die ist laut Gesetz ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 Stundenkilometer überschreitet. Ein E-Roller hingegen fährt zwischen sechs und zwanzig Stundenkilometer.
Wer sich nicht daran hält, riskiert zwar nur ein relativ geringes Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Doch unabhängig von der Strafe riskieren die beiden Rollerfahrer ihr Leben.
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