Das Gericht in Leipzig unter Vorsitz von Andreas Korbmacher muss entscheiden, ob zwei Verwaltungsgerichtsurteile Bestand haben: Die Richter in Düsseldorf und Stuttgart hatten für diese Städte entschieden, dass sie auch ohne bundeseinheitliche Regelung Fahrverbote erlassen können, wenn nur so die von der EU 2010 erlassenen Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten sind. Sie entstehen zu 60 Prozent im Straßenverkehr, und davon zu drei Vierteln in Dieselmotoren, wie das Umweltbundesamt erklärt. Auf die Einhaltung der Grenzwerte geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Gesetze reichen aus um Fahrverbote zu verhängen
Die betroffenen Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren daraufhin in die „Sprungrevision“ gegangen – direkt ans Bundesverwaltungsgericht, unter Auslassung der Oberverwaltungsgerichte. Sie argumentieren, dass nicht sie, sondern der Bund über eine Regelung entscheiden muss, die Fahrverbote ermöglicht. Falls diese Frage nicht einheitlich geregelt werde, drohe ein Flickenteppich.
Richter Andreas Korbmacher vertagte die Entscheidung.
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Für den Anwalt der DUH, Remo Klinger, sind die Argumente nicht stichhaltig. Der Bund sei ermächtigt, aber nicht verpflichtet, für alle Bundesländer zu handeln. Geradezu lächerlich fand er die Einlassung der Länder, es fehle ein Verkehrsschild, das Diesel aus Städten aussperrt. Grundsätzlich reichten nach Klingers Darstellung die gegenwärtigen Gesetze aus, Fahrverbote zu verhängen.
Stickoxid-Grenzwerte überschritten
Derlei Verbote wären in den Augen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine Katastrophe. Timm Fuchs, Verkehrsexperte des Bundes: „Sie würden den Lebensnerv der Städte treffen, und das wollen wir unbedingt vermeiden.“
Anwalt Remo Klinger (links) sieht keine Verpflichtung für den Bund.
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In Dutzenden Städten Deutschlands werden die Stickoxid-Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten, auch an einigen Straßen in Berlin, wo 300.000 Diesel unterwegs sind. Nur fünf Prozent von ihnen wären nicht von einem Fahrverbot betroffen – sie haben einen Euro-6-Motor, der zumindest auf dem Papier weniger Stickoxid ausstößt.
300 Todesfälle jährlich wegen des Gases
Die Katastrophe, von der der Städtebund spricht, träfe vor allem das Gewerbe. Schätzungsweise 88.000 Last-, Geschäfts- und Lieferwagen müssten der Innenstadt fernbleiben oder für eine Viertelmilliarde Euro auf Euro 6 umgerüstet werden.
Regine Günther verlangt eine Blaue Plakette für saubere Diesel.
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Der Senat stottert währenddessen noch auf der Prüfebene herum, um die durch Stickoxid verursachte Gesundheitsgefährdung zu begrenzen. Denn immerhin 6000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Wirkungen des Gases, ermittelte das Bundesumweltamt. In Berlin wären es danach rund 300 Todesfälle pro Jahr.
Verkehrswende beginnt mit Hybrid-Taxis
Bislang soll ausprobiert werden, ob Tempo 30 die Belastung senkt – und zwar auf Leipziger und Potsdamer Straße , Hauptstraße, Tempelhofer Damm und Kantstraße. Zwar haben Messungen in Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 verringert wurde, eine geringere Belastung gezeigt. Sollte Tempo 30 aber einen flüssigeren Verkehr schaffen, dürfte das wieder mehr Autofahrer anlocken und den Effekt zunichtemachen.
Zwar spricht der Senat viel über eine Verkehrswende, weiß aber nicht einmal genau, wie viele Ladestationen für Elektroautos es genau in der Stadt gibt. Seit Amtsantritt von Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) Ende 2016 ist auch bei den Radwegen nicht viel geschehen. Wenigstens ist schon mal Fördergeld da, damit Taxi-Unternehmen 2000 Fahrzeuge durch Hybrid-Taxis ersetzen können.
Die Umrüstung von Dreckschleudern sei zu teuer
Günther wirbt jedoch darum, dass der Bund eine „Blaue Plakette“ einführt. Sie würde sauberen Dieseln freie Fahrt gewähren. Bei der Bundesregierung wird die Plakette aber als eine „kalte Enteignung von Millionen von Diesel-Besitzern“ angesehen, die man nicht wolle.
Die Fraktionsspitzen der Grünen im Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus jedenfalls haben Hoffnung, dass die Entscheidung des Gerichts am 27. Februar Rechtssicherheit schafft. Unabhängig davon müsse der Bund die Blaue Plakette einführen und die Autoindustrie zum „Nachrüsten“ zwingen. Die sperrt sich nämlich: Die Umrüstung von Dreckschleudern sei zu teuer.
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