Damit müssen Patienten leider rechnen: In Krankenhäusern wird mitunter gestohlen. Doch tragen die kranken Diebstahlsopfer da wirklich immer eine Mitverantwortung? Mit einem besonders üblen Fall hatte sich nun das Landgericht Berlin zu befassen: Da war ein deutscher Reisender in einem Krankenhaus auf den Philippinen verstorben - und kurz darauf wurden von seinem Konto 16000 Euro abgehoben. Die Bank zu den Erben: Offenbar hatte der Mann EC-Karte und PIN-Nummer "unsorgfältig" aufbewahrt, also haften wir nicht für den Schaden. Die Richter versetzten sich allerdings in die Lage des damals todkranken Patienten, kamen zu einem anderen Resultat. Vielleicht hatte er EC-Karte und PIN in seinem Krankenzimmer getrennt aufbewahrt, also so sorgfältig als möglich gehandelt ... Jedenfalls muss die Bank den Schaden erstatten (Az. 10 O 238/06).ARD-und ZDF-Rechtsexperte Wolfgang Büser gibt jeden Mittwoch im Berliner KURIER Tipps zu aktuellen Fragen.
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