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Er könne nicht ausschließen, dass die deutschen Datenschützer das eine oder andere als Standard in den Markt drückten, das in der DSGVO gar nicht vorgesehen sei, so Voss auf NDR Info.
Ein Beispiel sei die Frage nach bereits vor dem 25. Mai erteilten Einwilligungen von Kunden zur Datenspeicherung oder -verarbeitung. Da gebe es durchaus die verbreitete Interpretation, dass alle Einwilligungen noch mal neu eingeholt werden müssten. Das, so Voss, sehe die neue Verordnung aber überhaupt nicht vor.
Axel Voss, CDU-Abgeordneter im Europa-Parlament
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Foto: hfr
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