Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, dass Ihnen Ihre Identität geklaut werden kann? Nicht? Das kann aber schneller gehen, als Sie denken! Und: Sie können rein gar nichts dagegen tun! Denn alles was Betrüger brauchen, um in Ihrem Namen online gefälschte Marken-Klamotten zu verkaufen, ist Ihre Adresse.
Genau das hat Thomas Schmidt am eigenen Leib erfahren, wurde im Netz ungewollt zum T-Shirt-Verkäufer, wie er in seinem Buch „Neuland“ erzählt. Der Medienexperte ist weder leichtgläubig auf einen Betrug hereingefallen, noch war er sonst daran beteiligt, als „Rallidalli“ geboren wurde.
Von dem erfuhr Schmidt per Post – vom Anwalt. „Da werden die meisten Menschen ja schnell nervös. Richtig nervös wurde ich, nachdem ich den Brief gelesen hatte“, erzählt er. Es war eine Abmahnung samt der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. „Ich wurde beschuldigt, in mindestens 753 Fällen gegen das Markenrecht verstoßen zu haben.“ Angeblich hatte er bei Ebay gefälschte T-Shirts einer Designermarke vertrieben – als „Rallidalli“.
Ein Irrtum, der sich schnell aufklären lässt, dachte Schmidt. Und suchte erstmal besagten Nutzer bei Ebay. „In den Kontaktdaten standen tatsächlich mein Name, meine Anschrift und meine Email-Adresse.“ Wie der Betrüger ausgerechnet auf ihn kam, weiß Schmidt bis heute nicht. „Dass er im Internet irgendwo meine vollständige Anschrift und Email-Adresse gefunden hatte, war kein Kunststück.“
Mit diesen Daten bot der falsche Herr Schmidt im Internet gefälschte Marken-T-Shirts zum Verkauf an. „Und verschickte sie allem Anschein nach nicht einmal mehr“ – das fand der echte Schmidt in den Bewertungen heraus. Darin häuften sich die Beschwerden über nicht angekommene Sendungen und die Aufforderungen, das Geld zurückzuzahlen.
Der gelernte Pädagoge setzte sich mit dem Online-Auktionshaus in Verbindung. „Es sollte den Nutzer sperren und mir den Inhaber des Kontos nennen, auf den die Zahlungen gegangen sind“ – den wollte Schmidt der Anwaltskanzlei weitergeben.
Gesperrt wurde der Nutzer umgehend. Den Namen des Kontoinhabers aber hat Schmidt bis heute nicht erfahren – aus Datenschutzgründen. Aus Ratlosigkeit, wie er so nachweisen sollte, dass er nicht „Rallidalli“ war, ging er nun selbst zum Anwalt.
Der setzte sich mit den Kollegen der abmahnenden Kanzlei in Verbindung, fand eine Lösung: „Ebay war bereit, schriftlich zu bestätigen, dass ich – Thomas Schmidt – nicht der Inhaber des von dem Nutzer ,Rallidalli’ angegebenen Bankkontos war.“ Das akzeptierte die Kanzlei, nahm Abmahnung und Aufforderung einer Unterlassungserklärung zurück.
„Damit war das Problem erledigt, zumindest für mich“, sagt Schmidt. Denn die Verletzung des Markenrechts bestand ja weiterhin. Und auch die geprellten Ebay-Käufer hatten ihr Geld nicht zurück. Aber damit hatte Thomas Schmidt nun nichts mehr zutun. Denn „Rallidalli“ war verschwunden – zumindest aus seinem Leben.
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