Potsdam/Berlin - Die Brandenburger und das Berliner Sozialgericht ächzen unter der Last der Hartz-IV-Klagen. Abgesehen von tausenden unerledigten Fällen gingen in Brandenburg vergangenes Jahr 18 500 neue Klagen ein, in Berlin 30 000. Dagegen helfen soll nun eine Gebühr.Einen "Eintritt" für Sozialgerichte fordert Danny Eichelbaum (37), rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag. Bislang gilt: Damit arme Leute die Chance haben, sich vor Gericht zu wehren, gibt es die Prozesskostenhilfe. Verfahren vor Sozialgerichten sind grundsätzlich kostenfrei.Nun will Eichelbaum die Hartz-IV-Klagewelle abwehren - mit 75 Euro Gebühr pro Klage in erster Instanz. Seine Begründung: "Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG-II-Empfängern. Gebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen."Eichelbaums Ansicht können Rechtsexperten im Berliner Abgeordnetenhaus nicht teilen. Zwar wäre für Sven Rissmann (CDU) eine "Missbrauchsgebühr" prüfenswert. "Der Grundsatz ,freier Rechtszugang für jedermann' darf aber nicht ausgehebelt werden." Gegen die Gebühr spreche auch, dass die Erfolgsquote der Kläger relativ hoch liegt - bei etwa 50 %. "Weil die Behörden falsche Bescheide rausgeben." Das sieht auch Sebastian Kluckert (FDP) so: "Erst müssen die Jobcenter ihre Arbeit richtig machen.""Sollen die Hartz-IV-Empfänger mundtot gemacht werden?", fragt sich Burgunde Grosse (SPD). "Viele könnten die Gebühr nicht aufbringen. Die Klagewelle ist oft einer unqualifizierten Arbeit der Jobcenter geschuldet. Hier muss angesetzt werden."------------------------------
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