Sechs Jahre dauert der Rechtsstreit mit dem Welt-Eislaufverband ISU über die zweijährige Unrechtssperre schon an. Im Schadenersatzprozess hat sie die ISU auf 4,4 Mio. Euro verklagt und vor dem Oberlandesgericht München im Januar Recht bekommen. Doch die ISU zog vor den Bundesgerichtshof. Um sich dort vertreten zu lassen, seien knapp 70 000 Euro Anwaltshonorar fällig. Weil ihr an Prozesskostenhilfe lediglich 1028,10 Euro zustehen, muss sie von ihrem Gehalt als Polizeibeamtin die Kosten abstottern. Ihr Haus habe sie schon verpfändet, ihre Ersparnisse verbraucht und Freunde angepumpt.
Aber darf der Kampf um Gerechtigkeit an finanziellen Mitteln scheitern? NEIN! Pechis Manager Ralf Grengel: „Claudia hat alles eingesetzt, was sie hat, um Gerechtigkeit zu erfahren. Wenn so kurz vor dem Ziel alles am fehlenden Geld scheitern sollte, würde sie ein zweites Mal zu Unrecht bestraft werden.“
Das Kämpfen wird man der fünffachen Olympiasiegerin aber nicht nehmen. Mit einer Klage gegen das geplante Anti-Doping-Gesetz will sie verhindern, dass der Schiedszwang per Gesetz geregelt wird. Pechi: „Damit würden die Verbände noch mehr Macht zur Willkür erhalten.“
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