Berliner Rummel-Mord

Clan-Mitglied erstochen: Acht Jahre Jugendhaft wegen Mordes aus Rache

Der Rummel-Mord an einem 25-Jährigen aus dem Berliner Milieu arabischstämmiger Clans wurde von einer Jugendstrafkammer als Rache eingestuft.

Sonja Wurtscheid/dpa
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Der Rummel-Mord geschah bei den Maientagen in Berlin-Neukölln.

Der Rummel-Mord geschah bei den Maientagen in Berlin-Neukölln.

© Stefan Zeitz/imago

Inmitten der Neuköllner Maientage in Berlin ereignete sich eine Messerattacke, die zu einem tödlichen Ausgang führte. Ein 22-jähriger Mann wurde vom Berliner Landgericht dafür wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Angriff auf einen 25-Jährigen aus dem Berliner Milieu arabischstämmiger Clans wurde von einer Jugendstrafkammer als Rache für eine vorangegangene Demütigung eingestuft. Gegen einen 21-jährigen Mitangeklagten erging wegen Beteiligung an einer Schlägerei ein zweiwöchiger Arrest.

Die Angeklagten mit deutscher Staatsangehörigkeit waren am späten Abend des 30. April 2022 mit weiteren jungen Männern im Park Hasenheide unterwegs, als sie den 25-Jährigen an einem Boxstand entdeckten. Erst sei aus der Gruppe Pfefferspray versprüht worden, dann haben der 22-Jährige und ein gesondert verfolgter Mittäter auf das arglose Opfer eingestochen, hieß es weiter im Urteil. Dem 25-Jährigen sei es noch gelungen, seine Schusswaffe zu ziehen und dem 22-Jährigen einen Schlag mit dem Griff zu versetzen. Dann sei der Mann, der insgesamt zehn Messerstiche erlitten habe, tödlich verletzt zusammengebrochen.

Der Rummel-Mord habe eine Vorgeschichte, sagte der Vorsitzende Richter Marc Spitzkatz. „Bei einem zufälligen Treffen wurde ein Handschlag verweigert, zwei Monate später führte das zur Eskalation.“ Der 22-Jährige sei bei einer ersten Auseinandersetzung in die Flucht geschlagen worden. Dafür habe er sich rächen und dabei als Sieger hervorgehen wollen, „um seine Ehre wiederherzustellen“. Die Jugendstrafkammer ging von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus.

Rummel-Mord wegen verweigerten Handschlags

Im Fall des Mitangeklagten habe sich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch einen Stoß nicht nachweisen lassen, so der Vorsitzende Richter weiter. Er sei aber „als Teil der Gruppe unterstützend vor Ort geblieben“. Laut Urteil soll der jüngere Angeklagte für ein Jahr einem Betreuungshelfer unterstellt werden.

Der Hauptangeklagte im Rummel-Mord-Prozess hatte sich teilgeständig geäußert. Sie hätten den 25-Jährigen verprügeln, aber nicht töten wollen. Er habe erst zum Messer gegriffen, als der Gegner eine Pistole gezogen habe. Der 21-Jährige hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von elf beziehungsweise sechs Jahren gefordert. Die Verteidiger des Hauptangeklagten plädierten auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung, die Anwälte des 21-Jährigen forderten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Getöteten handelt es sich um einen Bruder von Nidal R., der im Herbst 2018 vor den Augen seiner Familie auf dem Tempelhofer Feld erschossen worden war. Er war der Polizei als Wiederholungstäter mit Beziehungen zu arabischstämmigen Clans bekannt. Bislang konnte die Polizei in diesem Fall keinen Täter verhaften. ■

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