Mannheim - Als Jörg Kachelmann am 20. März von seinem Einsatz bei den Olympischen Spielen in Vancouver nach Deutschland zurückkehrt, klicken auf dem Flughafen die Handschellen. Der Wetterfrosch wird verdächtigt, vor seiner Abreise Anfang Februar seine damalige Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben. Am 22. März erlässt die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den Moderator Haftbefehl. Er kommt in Untersuchungshaft in die JVA Mannheim. Von Anfang an bestreitet Kachelmann die Vorwürfe. Seine Anwälte beantragen den Haftbefehl aufzuheben, legen schließlich Ende Juni beim Oberlandesgericht in Karlsruhe Haftbeschwerde ein. Mit Erfolg. Nach über vier Monaten kann Kachelmann das Gefängnis verlassen. Ohne Auflagen! Er kann also auch ins Ausland reisen .Fliegt Kachelmann jetzt in seine Heimat zurück? Von der Schweiz aus würde er nicht an Deutschland ausgeliefert werden. "In der Bundesverfassung ist der Grundsatz verankert, Staatsangehörige nicht auszuliefern", erklärt Folco Galli, Sprecher des Schweizer Bundesamts für Justiz. Erscheint der 52-Jährige also nicht zum Prozessauftakt in Mannheim, hätte die deutsche Justiz keinen direkten Zugriff auf den Wetterfrosch.------------------------------
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