Was tun, wenn Produktpiraten die heiß begehrten Sneaker kopieren und damit plötzlich auch gefälschte BVG-Jahreskarten in Umlauf bringen? Kein Scherz: Als Abwehrmaßnahme verteilt die BVG nun „detaillierte Fotos der Originalschuhe an Mitarbeiter und Kontrollpersonal“, damit nachgemachte Sneaker beim Ticket-Check in der Bahn auffallen.
Die Sneaker werden eher als Sammler-Objekte gelten
Ein ulkiger Anblick dürfte garantiert sein, wenn Kontrollettis ihre Fotos zücken, um einen Sneaker-Vergleich einzuleiten. Bekanntgeworden ist die kuriose Maßnahme durch eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion bei der Verkehrsverwaltung.
Die BVG versichert allerdings, dass die limitierten Sneaker als Sammler-Objekte gelten – und eher in Vitrinen als an Füßen landen werden. Für den Fall eines Falles sei „Fälschungssicherheit“ aber gewährleistet – durch die professionelle Herstellung bei Adidas und die Foto-Kontrolle.
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