Berlin - Wieder mal ein Etiketten-Schwindel: "Putenbrust-Fleischspieße" steht drauf, drin aber ist zerhacktes und wieder zusammengepresstes Fleisch. Da wird der Verbraucher getäuscht, urteilten Berliner Richter, speisten damit zwei Fleischhersteller ab.Seit fünf Jahren sind die Spieße auf dem Markt, werden gerne für den Grill gekauft. Prüfer aber entdeckten: In den Produkten der Firmen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg ist Putenfleisch, aber nicht in Stücken. Im Labor stellte man eine "fein zerkleinerte, breiig wirkende Fleischmasse" fest.Die Prüfer beanstandeten die Bezeichnung der Spieße mit "Putenbrust", die Hersteller zogen vor Gericht. Die Richterin: "Der Kunde erwartet bei Fleischspießchen etwas zum Beißen und keine Bulette."Der Firmen-Anwalt konterte: "Das ist kein Hackfleisch, sondern dünn geraspeltes, rohes Fleisch." Im Kleingedruckten stehe auch: "Aus zum Teil zerkleinertem Putenbrustfleisch."Die Richterin dagegen: "Der Kunde kann bei dieser Etikettierung nicht erkennen, was er tatsächlich kauft." Wer liest das Kleingedruckte, wenn "Putenbrust" auf der Packung steht!------------------------------
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