Der Mobilitätsanbieter Bolt wollte seinen Carsharing-Kunden in Berlin mutmaßlich pauschal die Haftung für sämtliche Schäden an Mietfahrzeugen aufdrücken – selbst dann, wenn sie diese gar nicht verursacht haben. Die Verbraucherzentrale Berlin hat die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erwirkt. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein genauer Blick ins Kleingedruckte ist.
Über Bolt kann man nicht nur Fahrer bestellen, sondern auch selbst Autos zum Fahren mieten. Doch in den AGB verbarg sich bis vor kurzem eine Falle für Nutzer.
© dts Nachrichtenagentur/Imago
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