Verbraucher

Bolt abgemahnt: Verbraucherzentrale Berlin stoppt Abzocke beim Carsharing

Die Verbraucherzentrale Berlin hat eine umstrittene Haftungsklausel von Bolt erfolgreich abgeschafft. Carsharing-Kunden sollten selbst für fremde Schäden haften.

Foto von Autor/Autorin: Sharone Treskow
Lesezeit 4 Min
Über Bolt kann man nicht nur Fahrer bestellen, sondern auch selbst Autos zum Fahren mieten. Doch in den AGB verbarg sich bis vor kurzem eine Falle für Nutzer.

Über Bolt kann man nicht nur Fahrer bestellen, sondern auch selbst Autos zum Fahren mieten. Doch in den AGB verbarg sich bis vor kurzem eine Falle für Nutzer.

© dts Nachrichtenagentur/Imago

Der Mobilitätsanbieter Bolt wollte seinen Carsharing-Kunden in Berlin mutmaßlich pauschal die Haftung für sämtliche Schäden an Mietfahrzeugen aufdrücken – selbst dann, wenn sie diese gar nicht verursacht haben. Die Verbraucherzentrale Berlin hat die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erwirkt. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein genauer Blick ins Kleingedruckte ist.

Berliner Kurier

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