Bezahlt der Chef die Überstunden?

BK
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Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach geleistete Überstunden bereits mit dem vereinbarten Monatsgehalt bezahlt wären, sind ungültig - und zwar auch dann, wenn das Gehalt vielleicht höher als üblich ist, der Arbeitnehmer zum Beispiel als Leiter eines Materiallagers eine verantwortungsvolle Position ausübt. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 517/09).

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