Wohnungspolitik

Das GroKo-Mieting und die Folgen

Zu den geplanten Änderungen zählen die Mietpreisbremse und das Baukindergeld.

Ulrich Paul
Lesezeit 3 Min
Blick über Berlin-Mitte: Die Hauptstadt leidet unter einem Mangel an preiswerten Wohnungen.

Blick über Berlin-Mitte: Die Hauptstadt leidet unter einem Mangel an preiswerten Wohnungen.

© imago

So sollten die Vermieter bei der Mietpreisbremse zwar verpflichtet werden, die Höhe der Vormiete anzugeben, um für mehr Transparenz zu sorgen. Dies sei aber „so gut wie gar nichts“, sagte Wild. Eine Mietendämpfung werde damit nicht erzielt. „Weder werden die Ausnahmen und Umgehungen abgeschafft noch droht Vermietern bei der Missachtung der Bremse eine Strafe“, sagte Wild. So werde die Mietpreisbremse nicht zum Erfolg.

Preisbremse wirkt bisher nur begrenzt

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass Vermieter beim Abschluss eines neuen Vertrages die ortsübliche Miete nur um maximal zehn Prozent überschreiten dürfen. Mit dem Vormieter vereinbarte Mieten, die darüber liegen, haben aber Bestand. Ausgenommen von der Bremse sind ferner umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten. Wegen der vielen Ausnahmen wirkt die Preisbremse bisher nur begrenzt.

Mieterorganisationen hatten deswegen die Abschaffung der Ausnahmen gefordert. Dies ist jedoch nicht geplant. Mieter sollen allerdings neben der verbesserten Auskunft der Vermieter zu viel bezahlte Miete leichter zurückverlangen dürfen.

Verhandelte für die SPD: Der Regierende Bürgermeister Michael Müller. Er ist mit dem Ergebnis der Gespräche zufrieden.

Verhandelte für die SPD: Der Regierende Bürgermeister Michael Müller. Er ist mit dem Ergebnis der Gespräche zufrieden.

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Besonders problematisch für Berlin: Nach Lage der Dinge läuft die Mietpreisbremse Ende Mai 2020 in der Hauptstadt aus. Denn ihre Laufzeit ist auf fünf Jahre begrenzt. Zum 1. Juni 2015 hatte Berlin die Preisbremse in Kraft gesetzt. Vorgesehen ist jetzt lediglich, dass die Preisbremse vor dem Auslaufen überprüft wird. Die Unterhändler der SPD hoffen, dass sie über diesen Weg eine Verlängerung der Laufzeit erreichen.

Der Mieterverein ist aber skeptisch. „Die Mietpreisbremse wird wie befürchtet auslaufen“, kritisiert Reiner Wild. Auch bei den Mieterhöhungen nach einer Modernisierung bleibt es laut Mieterverein „bei unzumutbaren Belastungen“. Zwar haben Union und SPD beschlossen, dass die Eigentümer künftig nur noch acht, statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen dürfen. Doch gibt es dafür laut BMV-Chef Wild „in Anbetracht des Zinsniveaus keine Rechtfertigung“.

Mehr sozialer Wohnungsbau

Dass die mögliche Mietsteigerung durch eine Modernisierung auf einen festgelegten Betrag begrenzt wird, wertet der Mieterverein als „gut“, doch die vorgesehenen drei Euro pro Quadratmeter stuft er als „viel zu hoch“ ein. Dass Mietspiegel künftig drei Jahre gültig sein sollen statt zwei Jahre, wie bisher, laufe „ins Leere“. Denn der Bundesgerichtshof habe erlaubt, die Miete auf Basis der Preisentwicklung vor Ablauf des Mietspiegels anzupassen.

Vertreter von SPD und CDU äußerten sich indes zufrieden mit dem Ergebnis der Gespräche. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte, er habe „wichtige Regelungen“ für mehr sozialen Wohnungsbau und den Schutz der Mieter „vor Mieterhöhungswillkür verhandeln“ können. Dazu gehöre, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau bundesweit um zwei Milliarden Euro aufgestockt werden.

Saß für die CDU am Tisch: Der Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak aus Tempelhof-Schöneberg.

Saß für die CDU am Tisch: Der Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak aus Tempelhof-Schöneberg.

© imago

Der CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak verwies darauf, dass künftig Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt würden. Neben dem geplanten Baukindergeld in Höhe von jährlich 1200 Euro pro Kind über zehn Jahre sei ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen KfW-Bank geplant.

Es solle dazu dienen, das nötige Eigenkapital beim Immobilienkauf nachzuweisen. Vorgesehen sei überdies ein Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Über die Höhe des Freibetrages sollten die Länder entscheiden.

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