„In etlichen Fällen wurden wiederholt gegen den selben Gastwirt Bußgelder erlassen“, heißt es aus dem Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bezirk geht gegen die Platz-Diebe vor, und das lohnt sich auch: Im ersten Halbjahr 2016 wurden wegen unerlaubter Sondernutzung rund 300 Bescheide erlassen - mit Bußgeldern von insgesamt 63.900 Euro.
Der Bezirk hat vor allem im Kneipenviertel rund um die Simon-Dach-Straße viel zu tun: 155 Lokale vom Imbiss bis zum Restaurant müssen gebändigt werden.
Auch in Pankow gehört das Ignorieren der Vorschriften zum Alltag. Bei 185 Kontrollen haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im ersten Halbjahr 131 Verstöße gegen die Vorschriften festgestellt. Auch hier sind Mehrfachtäter keine Seltenheit. „Die Erfahrungswerte der letzten Jahre belegen, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Gastwirte durchaus Strafen in Kauf nimmt“, berichtet Stadtrat Torsten Kühne (CDU).
Wer erstmals erwischt werde, müsse mit einer Summe im dreistelligen Bereich rechnen. Bei Wiederholungstätern könne die Strafe schon vierstellig sein. Laut Kühne wären in einigen Fällen auch deutlich höhere Strafen im fünfstelligen Bereich sinnvoll, die sich am Umsatz und Gewinn orientierten. Allerdings sei hier der Nachweis schwierig.
In den Bezirken gibt es unterschiedliche Regelungen zur Sondernutzung der Gehwege. In Friedrichshain-Kreuzberg beispielsweise muss für Fußgänger ein mindestens 1,50 Meter breiter Weg bleiben. Es gibt jedoch Ausnahmen wenn sich zum Beispiel ein Radweg neben dem Gehweg befindet, müssen Fußgänger zwei Meter Platz haben.
Der Verband „Fußverkehr Deutschland“ (FUSS) fordert höhere Bußgelder. Außerdem müssten Strafen auch umgesetzt werden, sagt Geschäftsführer Stefan Lieb mit Blick auf Beschlagnahmungen von Tischen und Stühlen. Ein Wirt in Schöneberg etwa sitze alle Strafen aus und stelle seine Tische immer wieder illegal auf. Auch eine Beschlagnahmung der Möbel habe nichts genützt, erzählt Lieb. Die Tische und Stühle stünden so ungünstig, dass ein neues Blindenleitsystem von Blinden nicht erkannt werde und die Menschen direkt in die Tische und Stühle liefen.
Stefan Lieb hält 1,60 Meter für das Mindeste, zwei Meter für angemessen. Nur so sei ausreichend Platz auf dem Fußweg, auf dem nicht nur Fußgänger unterwegs seien, sondern auch Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen. „Die müssen sich bequem begegnen können.“ GL/dpa
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