Was hat der BGH entschieden? Ärzte sind nicht verpflichtet, bei sterbewilligen Patienten lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn ein Patient willentlich eine tödliche Medikamentendosis schluckt, macht sich ein Arzt nicht strafbar, indem er ihn nicht zurück ins Leben holt.
Sterbehilfevereine jubeln
Wie sind die Reaktionen? Sterbehilfevereine jubeln: Der Verein Deutsche Sterbehilfe bezeichnete die Entscheidung als eine „für das Selbstbestimmungsrecht epochale Abkehr“ von einem Urteil aus dem Jahr 1984. Ärzte hingegen bleiben skeptisch: Sie befürchten eine schleichende Legalisierung der Sterbehilfe.
Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund befürchtet, dass das Urteil neue Probleme schafft. „Unsere ärztliche Aufgabe ist es, Leben zu erhalten und Leiden zu lindern“, sagte er. Er fürchte, dass eine „schleichende Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids“ problematische Signale in die Gesellschaft sende. Wer alt und krank ist, dürfe nicht an Suizid denken, um anderen nicht zur Last zu fallen.
Wie geht es jetzt weiter? Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat 2017 geurteilt, dass der Staat unheilbar Kranken in extremen Ausnahmesituationen den Zugang zu einem tödlichen Medikament nicht verwehren darf. Zahlreiche Anträge gingen beim zuständigen Bundesinstitut ein. Genehmigt wurde keiner. Grund: Das seit 2015 geltende Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Gegen dieses läuft eine weitere Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung im Herbst wird Weichen stellen. Schreiben Sie uns Ihre Meinungen zum Thema Sterbehilfe an leser-bk@dumont.de
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