Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Mittwoch in erster Instanz eine Klage der Frau ab. Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig. Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst.
Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.
Die ausgebildete Pädagogin hat gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch nicht an einer Grundschule unterrichten darf.
Das Neutralitätsgesetz in der Hauptstadt untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne.
Die Lehrerin wurde dann einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie hätte in einer Willkommensklasse unterrichten können. Sie ist derzeit in Elternzeit.
Entschädigung für Ablehngung
2017 hatte eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch beim Landesarbeitsgericht eine Entschädigung von 8680 Euro erstritten. Sie hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und diskriminiert worden. Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach jedoch von einer Einzelfallentscheidung.
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