Bergbausschäden

Schlichtungsstelle für Betroffene eingerichtet

Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen können die Stelle anrufen.

BK
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Brandenburg, Grießen: Blick in den Braunkohletagebau Jänschwalde der Lausitz Energie Bergbau AG.

Brandenburg, Grießen: Blick in den Braunkohletagebau Jänschwalde der Lausitz Energie Bergbau AG.

© picture alliance/dpa

Angesiedelt ist Schlichtungsausschuss für Bergbauschäden bei Industrie- und Handelskammer Cottbus

Die Schlichtungsstelle soll helfen, einzelne Streitigkeiten zu lösen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen können die Stelle anrufen. Für die Geschädigten ist das Verfahren kostenfrei. Zunächst soll es die Schlichtungsstelle für drei Jahre geben. Sowohl die Bergbauunternehmen als auch die Betroffenen haben jeweils einen Beisitzer. Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle und auch die Beisitzer sind angehalten neutral zu urteilen.

Angesiedelt ist die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus. Die IHK nimmt auch die Anträge entgegen. Die Antragsteller müssen Eckdaten eintragen, damit das Verfahren ordentlich abgewickelt werden kann. Beispielsweise müssen die Betreffenden angeben, warum sie den Schaden als Bergbauschaden einstufen. Seit den 90er Jahren wurden sowohl im aktiven als auch im Sanierungsbergbau des Landes Brandenburg mehr als 6000 Bergschadensmeldungen verzeichnet. 50 bis 60 Prozent davon haben die Bergbauunternehmen anerkannt. (dpa)

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