Beratung ist nicht für alle gratis

Schulden

BK
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Für verschuldete Arbeitslosengeld-II-Empfänger zahlt das Amt die Schuldnerberatung, verschuldete Geringverdiener müssen für diese Kosten selber gerade stehen. Das Bundessozialgericht begründete diese Entscheidung so: Die Sozialbehörden sollen zwar einem Bedürftigen in einer konkreten Notlage zur Seite stehen, können aber nicht vorsorglich Präventivmaßnahmen gegen drohende Notlagen finanzieren (Az. B 8 SO 14/09 R).

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