Bei Aufgabe der Tätigkeit steht ihnen bis zu 1274 Euro ALG I pro Monat zu

Arbeitslosenversicherung gibt's jetzt auch für Selbstständige

BK
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Der wichtigste Kunde kündigt den Vertrag, der Traum von der eigenen Firma ist geplatzt: Für viele Selbstständige bedeutete das den finanziellen Ruin, den Absturz in Hartz IV. Anders als für Arbeitnehmer gab es für Selbstständige in der Regel keine Arbeitslosenversicherung.Doch so schlimm muss es nicht kommen. 2006 wurde die "freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige" zunächst probeweise eingeführt, seit Anfang dieses Jahres gilt sie nun mit leicht veränderten Bedingungen auf Dauer. In diesem Jahr zahlt ein Selbstständiger für diesen Schutz in den alten Bundesländern noch 17,89, in den neuen 15,19 Euro pro Monat. 2012 wird es deutlich teurer, steigen die Beiträge auf 76,66 bzw. 67,20 Euro.Muss ein Selbstständiger dann seine Tätigkeit aufgeben, wird er so wie entlassene Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur als "Arbeit suchend" geführt - und bekommt dazu auch das reguläre Arbeitslosengeld I, und zwar bei einer Versicherungszeit von einem Jahr für sechs Monate, ab zwei Versicherungsjahren für zwölf Monate, bei 48 Versicherungsmonaten zwei Jahre lang.Wie viel Arbeitslosengeld jemand bekommt, hängt ganz von seiner Qualifikation ab. Nach Angaben der Arbeitsagentur kann ein arbeitsloser Akademiker der Steuerklasse III in den alten Bundesländern mit 1274, in den neuen mit 1128 Euro rechnen. Für Meister und Fachschul-Absolventen gibt es 1112 bzw. 976 Euro, während es für die einfache Berufsausbildung nur noch für 929,40 bzw. 809,70 Euro reicht. Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, muss sich mit 716,70 bzw. 608,70 Euro begnügen. Die Voraussetzungen, um sich als Selbstständiger gegen Arbeitslosigkeit zu versichern: Die versicherte Tätigkeit muss mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche ausgeübt werden. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor Abschluss der Versicherung muss man mindestens zwölf Monate lang bereits sozialversichert gewesen sein - oder man bezog unmittelbar vor Aufnahme der Selbstständigkeit das ALG I. Ausgeschlossen von der Versicherung ist, wer bereits zwei Mal eine selbstständige Tätigkeit aufgegeben hat.------------------------------

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