Befangenheitsantrag

Wird das Gericht im Todesraser-Prozess neu besetzt?

Über den Antrag muss eine andere Kammer entscheiden.

BK
Lesezeit 2 Min
Einer der Angeklagten (Mitte) sitzt in einem Gerichtssaal. Dort muß er sich mit einem weiteren Angeklagten erneut wegen des illegalem Autorennens mit tödlichem Ausgang auf dem Kurfürstendamm verantworten. 

Einer der Angeklagten (Mitte) sitzt in einem Gerichtssaal. Dort muß er sich mit einem weiteren Angeklagten erneut wegen des illegalem Autorennens mit tödlichem Ausgang auf dem Kurfürstendamm verantworten. 

© Paul Zinken/dpa

Im neu aufgelegten Berliner Mordprozess gegen zwei Raser ist der weitere Verlauf noch unklar. Über den Befangenheitsantrag gegen die Richter sei noch nicht entschieden worden, sagte der Vorsitzende Richter Peter Schuster am Freitag.

Das Landgericht der Hauptstadt verhandelt den Fall zum zweiten Mal, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil wegen Mordes mit lebenslangen Freiheitsstrafen kassiert hatte. Auch in dem neuen Prozess wird den Männern im Alter von 29 und 26 Jahren zur Last gelegt, bei einem illegalen Autorennen in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen unbeteiligten 69-Jährigen totgefahren zu haben.

Neuer Richter?

Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben. Im Februar 2017 waren deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall wegen Mordes lebenslange Haftstrafen verhängt worden, doch der BGH sah den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an.

In dem Befangenheitsantrag der Verteidigung hatte der Anwalt des 26-jährigen Angeklagten moniert, dass für Richter Schuster ein zweites Mordurteil schon zu Beginn des Prozesses feststehe. Über den Antrag muss eine andere Kammer des Gerichts entscheiden. Schuster sagte, er rechne mit einer Entscheidung bis zum Donnerstag. Der nächste Prozess-Termin am Dienstag werde aufgehoben. Wird die Befangenheit nicht abgelehnt, muss der Prozess noch einmal mit anderer Gerichtsbesetzung starten. Am Freitag sollten Zeugen gehört werden. (dpa)

Ihre Meinung interessiert uns. Feedback zu diesem Beitrag senden Sie bitte an leser-bk@berlinerverlag.com

Lesen Sie mehr zum Thema