Bayern: Söders Polizei soll allmächtig werden

Zoff um das neue Polizeigesetz: Muster auch für andere Bundesländer?

Dierk Rohwedder
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Es sieht weitreichende Befugnisse für die Polizei vor wie in keinem anderen Bundesland: Sie darf bisher nur bei einer „konkreten Gefahr“ eingreifen.

Künftig reicht schon der sehr schwammige Begriff einer „drohenden Gefahr“. DNA-Spuren (Geschlecht, Alter, Haut- und Haarfarbe, Herkunft) dürfen schon zu Fahdungszwecken ausgewertet werden. Der Einsatz von „Bodycams“ in Wohnungen ist ohne richterliche Anordnung erlaubt. Die Polizei darf künftig auf Cloud-Speicher zugreifen. Heftig umstritten ist die dreimonatige „Präventivhaft“.

Will alle Macht für die Polizei: Markus Söder (CSU)

Will alle Macht für die Polizei: Markus Söder (CSU)

© dpa

Es kursieren auch unwahre Behauptungen über das Gesetz. Beispiel: Künftig dürften auch Streifenpolizisten Handgranaten und Sprengstoff einsetzen (falsch: Das dürfen nur Spezialkommandos). In einem Punkt hat die CSU das Gesetz entschärft. Auf die automatisierte Gesichtserkennung über die Bodycams wird verzichtet.

Anlass war der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 mit zwölf Toten. Daraufhin hat der Bundestag die Maßnahmen zur Terrorabwehr verschärft. Diese Änderungen müssen jetzt in Landesrecht überführt werden. Denn: Die Polizei steht in Länderkompetenz. Dabei sind europäische Datenschutzvorgaben und ein Verfassungsgerichtsurteil zu beachten. Baden-Wüttemberg, Rheinland- Pfalz und Meck-Pomm haben das schon erledigt. In NRW, Sachsen, Brandenburg und Bremen stehen die Änderungen dieses Jahr an.

Der Richter Markus Löffelmann beklagte in einer Anhörung im Landtag: Jeder bayerische Polizist bekomme mehr Befugnisse bei der Gefahrenabwehr als das Bundeskriminalamt im Kampf gegen den Terror. Dagegen argumentierte der Rechtsprofessor Markus Möstl, die Polizei müsse mit neuen Herausforderungen für die innere Sicherheit Schritt halten. Der Datenschutzbeauftragte Thomas Petri rügt, dass die Polizei das genetische Programm auswerten, also bei der Gefahrenabwehr in die Gene „hineinschauen“ dürfe.

roh

Foto: dpa

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