Badeente ist nicht gleich Badeente

BK
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Ein Urteil zum Quietschen: Badeenten, die als Sexspielzeug oder Fanartikel verkauft werden, sind - so das Oberlandesgericht Koblenz - nicht zwangsläufig Hygieneartikel. In der Verhandlung ging es um das Rückgaberecht von Hygieneartikeln.

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