Sie wünschte sich kein Kind, sie brachte ihr wenige Monate altes Baby schließlich beinahe um.
Julia H. (23) steht nun wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht. Daneben der Vater von Baby Emily: Jakob W. (28, alle Namen geändert). Emily war gerade vier Wochen alt, als die Mutter handgreiflich wurde. Danach sei es mehrfach zu Gewalt gekommen – „durch Schütteln und durch stumpfe Gewalt“, so die Anklage. W. soll keine Hilfe für Emily veranlasst haben.
Es geschah Anfang 2021 in einer Wohnung in Marzahn. Julia H. war mit Emily zu Hause, W. arbeitete als Putzmann. Sie schickte ihm alarmierende Nachrichten aufs Handy: „Ich drücke ihr ein Kissen aufs Gesicht, wenn sie nicht still ist“ und „vermisse mein altes Leben, keinen Bock auf dieses Kind“.
Jakob W.: „Ich liebe meine Tochter.“ Er habe zwar Hämatome und Kratzer wahrgenommen – „aber ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie unserem Kind etwas antun würde“. Er habe ihren Erklärungen geglaubt – die Kleine habe sich gekratzt oder auf dem Schnuller gelegen.
Es gab mindesten drei massive Übergriffe. Die Mutter schüttelte Emily, einmal sei der Kopf der Kleinen auf einen Holzboden geprallt. Verletzungen am Hirn, zudem ein Schädelbruch. Nur durch Not-OP konnte das Kind gerettet werden.
Die junge Mutter fühlte sich überfordert
Emily lebt seitdem bei einer Pflegemutter. Das Baby musste fünf Operationen überstehen. Der Richter: „Die Kleine hatte wahnsinniges Glück, dass es nicht zu dauerhaften Schäden gekommen ist.“
Mutter und Vater gehen seit dem Drama um Emily getrennte Wege. W. kümmert sich weiterhin um die Kleine – „habe einen Elternkurs besucht, bin zu Institutionen gegangen“. Die Zeit, in der er nicht wahrhaben wollte, was in seiner Abwesenheit geschah, sieht er heute als einen „Albtraum“.
Julia H. gestand über ihren Anwalt: „Sie war ein Schreikind, ich war völlig überfordert und verzweifelt“. Mit der flachen Hand habe sie geschlagen – „nie mit einem Gegenstand“.
Milde das Urteil: Verwarnung der Mutter nach Jugendstrafrecht, außerdem soll sie 6000 Euro zahlen. Gegen W. erging wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen eine Strafe von 6300 Euro.
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