Ob Investor, kommunaler oder privater Bauherr: Wer baut, hat ein Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Doch was tun, wenn das Bau-Projekt Mängel hat?"In diesem Fall muss der Bauherr den Mangel bei der Firma rügen, die den Schaden verursacht hat", erklärt Baufachanwältin Heike Rath von der ARGE Baurecht. Technische Ursachen muss der Bauherr dabei nicht nennen. Es reicht aus, den Mangel mit einfachen Worten wie "Im Keller unter der Treppe, ist die Außenwand nass. Die feuchte Stelle ist handtellergroß" zu beschreiben. Die Baurechtlerin rät, erst mündlich auf den Mangel hinzuweisen und um Beseitigung zu bitten.Passiert nichts, folgt laut ARGE Baurecht die zweite Rüge - diesmal schriftlich und strenger im Ton. Heike Rath: "Der Bauherr sollte sich überlegen, ob und wann er eine Frist setzt. Denn dann verhärten sich erfahrungsgemäß die Fronten und alles verzögert sich." Wer letztendlich doch eine Frist gesetzt hat und die Firma reagiert immer noch nicht, sollte die Vergütung mindern oder ein anderes Unternehmen beauftragen. Heike Rath: "Sind alle Rechnungen schon bezahlt, kann man die Kosten einklagen."Übrigens: Rügt man aus Unwissenheit die falsche Firma, die den Schaden nicht verursacht hat, muss man eine Aufwandsentschädigung zahlen, wenn ein Firmen-Vertreter vor Ort war.------------------------------
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