Letzte Woche wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgericht bekannt, das uns um 150 Jahre zurückwirft: die Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch Hartz IV sei nicht verfassungswidrig. Der Arbeitnehmer kann nach einem Jahr Arbeitslosigkeit zum Fürsorgeempfänger gemacht werden.Im Kommunistischen Manifest 1848 wurde als Auswirkung des Industrialisierungsprozesses die Isolierung des Arbeitnehmers als Kostenfaktor eindrücklich beschrieben, der sich stückweise verkaufen müsse, eine Ware sei, wie jeder andere Handelsartikel und daher allen Schwankungen des Marktes ausgesetzt sei.Die darauf folgenden 150 Jahre zivilisatorischer Entwicklung in der Arbeitswelt sollten diesen Status des Arbeitnehmers überwinden. Durch rechtsstaatliche Regelungen wurde die Würde des Menschen auch im Arbeitsprozess gesichert, Kauf und Verkauf der menschlichen Arbeitskraft ersetzt durch Tarifverträge und Kündigungsschutz. Der Arbeitnehmer wurde Mitglied des Unternehmens durch Betriebsverfassung und Mitbestimmung.Diese Errungenschaften drohen heute wieder den Kapitalinteressen geopfert zu werden. Der mitdenkende und mitbestimmende Arbeitnehmer wird ersetzt durch Minijobber, befristet eingestellte Arbeitnehmer, durch Leih- und Zeitarbeiter. Auch der arbeitslose Arbeitnehmer sollte nie mehr aus der Arbeitswelt ausgestoßen werden. Dementsprechend betrug die Arbeitslosenhilfe immer einen bestimmten Prozentsatz, nämlich 50 % des zuletzt verdienten Nettolohnes.Die zu Fürsorgeempfängern reduzierten Arbeitnehmer fühlen sich vor allem in ihrer menschlichen Würde verletzt. Genau dies hat das höchste deutsche Gericht mit diesem Urteil nicht erkannt.
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