Anwalt im Verband Deutscher Grundstücksnutzer

Lärm aus dem Pool?

Uwe Schuster
Lesezeit 1 Min

Gerlinde B. (56) aus Kaulsdorf: Mein Nachbar hat einen Pool im Garten, weshalb es auch nachts dort sehr laut ist. Darf er das?Das Aufstellen eines Swimmingpools auf dem Nachbargrundstück ist grundsätzlich zulässig. Auch die damit verbundenen Nutzungsgeräusche, zum Beispiel durch Kinder, müssen Sie hinnehmen. Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr muss aber gewährleistet sein. In dieser Zeit darf der Nachbar keine erhebliche Lärmbelästigung verursachen.

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