Anwälte rechnen mit Klageflut

Berliner Rauchern stinkt das Balkon-Urteil

Wer auf dem Balkon qualmt, muss auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Der jüngste Entscheid des Bundesgerichtshofes bringt Berlins Rauchern schwer zum Husten.

NORBERT KOCH-KLAUCKE
Lesezeit 2 Min
Raik Moczinski (41) aus Mitte findet den BGH-Beschluss einen großen Quatsch. „Alle Menschen müssen aufeinander Rücksicht nehmen – nicht nur die Raucher. Ich empfinde das Urteil als Angriff auf meine persönliche Freiheit.“

Raik Moczinski (41) aus Mitte findet den BGH-Beschluss einen großen Quatsch. „Alle Menschen müssen aufeinander Rücksicht nehmen – nicht nur die Raucher. Ich empfinde das Urteil als Angriff auf meine persönliche Freiheit.“

© Lebie Lizenz

Alena Rau (23, li.) und Désirée Alting (22) aus Mitte wollen sich das Balkon-Rauchen nicht verbieten lassen. „Man darf ja schon im Lokal nicht mehr qualmen. Ständig diese Aktionen gegen uns. Dabei zahlen wir Raucher Tabaksteuer!“

Alena Rau (23, li.) und Désirée Alting (22) aus Mitte wollen sich das Balkon-Rauchen nicht verbieten lassen. „Man darf ja schon im Lokal nicht mehr qualmen. Ständig diese Aktionen gegen uns. Dabei zahlen wir Raucher Tabaksteuer!“

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Die Lichtenbergerin Patricia Müller (35) kann den Ärger mit Balkon-Rauchern nicht verstehen. „Ich lebe mit meinen Nachbarn gut zusammen“, sagt sie. „Jeder kann solche Streitigkeiten auch ohne Gericht friedlich lösen.“

Die Lichtenbergerin Patricia Müller (35) kann den Ärger mit Balkon-Rauchern nicht verstehen. „Ich lebe mit meinen Nachbarn gut zusammen“, sagt sie. „Jeder kann solche Streitigkeiten auch ohne Gericht friedlich lösen.“

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Jahrelang hatte das Rentner-Ehepaar Ursula und Anton R. aus dem brandenburgischen Premnitz gegen ihre dauerqualmenden Balkon-Nachbarn gekämpft. Der BGH gab ihnen nun recht, den Nikotin-Dampf nicht auf Dauer hinnehmen zu müssen.

Jetzt befürchten Berliner Balkon-Raucher, dass ihr Kippengenuss auch durch Nachbarschaftsklagen eingeschränkt werden könnte. „Es kann durchaus zu einer Klagelawine kommen“, sagte Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel aus Mitte dem KURIER. „Das Urteil ist schon eine deutliche Beschneidung der Freiheit der Raucher. Es ist doch jedem überlassen, ob er raucht oder nicht. Es gehört wie Biertrinken zum sozialen Verhalten eines Menschen.“

Steht mit dem Urteil generell das Rauchen im Freien (wie in Biergärten) auf der Kippe? „Nein“, sagt der Anwalt. „Aber um Ärger zu vermeiden, sollten Biergarten-Besitzer eine Raucherzone schaffen.“

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