"Tötung auf Verlangen"

Weil Anja D. sterben wollte: Hausarzt vor Gericht

Berlinerin war unheilbar krank: Ihr Arzt verschrieb ihr starke Schlaftabletten.

Katrin Bischoff
Lesezeit 9 Min

Der Arzt hatte mit der SMS gerechnet, sie war vereinbart. Er findet die Frau in ihrem Bett in tiefer Bewusstlosigkeit. Auf dem Nachttisch liegen neben leeren Tablettenschachteln drei Abschiedsbriefe: einer an die Mutter, einer an den Sohn, einer an die Freundin. Anja D. schluckte 90 bis 150 Tabletten eines starken Schlafmittels mit dem Wirkstoff Phenobarbital. Das Medikament ist rezeptpflichtig.

Der Wunsch der Verstorbenen

Der Hausarzt von Anja D. verlässt die Wohnung in Zehlendorf wieder – ohne Hilfe zu holen. Am nächsten Tag schaut er wieder nach seiner Patientin. Jeweils morgens, mittags und abends, ebenso am darauffolgenden Tag. Als sich die gelernte Arzthelferin in einem präfinalem Zustand, also kurz vor ihrem Tod befindet, ruft der Arzt die Mutter, den Sohn und die Freundin seiner sterbenden Patientin an.

Er erklärt ihnen, was passiert ist, bittet, die Frau sterben zu lassen und nicht die Feuerwehr zu alarmieren. So sei es der Wunsch von Anja D. gewesen. Mutter, Sohn und Freundin halten sich daran.

Tief komatös

Am dritten Tag nach der Einnahme der Tabletten stellt Dr. T. um vier Uhr morgens den Tod seiner Patientin fest. Auf dem Leichenschauschein kreuzt er „natürliche Todesursache“ an, vermerkt aber auch ein Herz- und Nierenversagen und eine Tablettenintoxikation. Es ist der 19. Februar 2013. Anja D. wurde 44 Jahre alt.

Hätte Christoph T. nur die „natürliche Todesursache“ angegeben und die Tablettenvergiftung verschwiegen, dann wäre der Suizid von Anja D. einer von vielen in Deutschland gewesen. Dann wäre ihre Leiche niemals obduziert worden und ihr Arzt niemals vor Gericht gekommen.

Doch nun sitzt der Arzt zwischen seinen beiden Verteidigern auf der Anklagebank vor den Richtern der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin. Kerzengerade und mit aufeinandergepressten Lippen verfolgt der Mediziner aufmerksam die Verhandlung. Mit ihm sitzen Bekannte der Toten als Zuschauer im Saal und einstige Patienten von Dr. T., der bis Juli 2015 seine Hausarztpraxis in Steglitz führte und nun im Ruhestand ist. Prozesstag für Prozesstag zeigen sie, dass sie Christoph T. für einen guten Arzt halten.

Einem Prozess steht nichts mehr im Wege

Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob der Mediziner seine an einer unheilbaren Krankheit leidende Patientin in den drei Tagen, in der er sie tief komatös in ihrem Bett liegend vorfand, hätte retten müssen. Es ist eine Frage, um die seit Jahren gestritten wird. Muss ein Arzt einen bewusstlosen Menschen, der seinem Leben willentlich ein Ende setzen will, zurückholen in dieses nicht mehr gewollte Dasein?

Das Landgericht lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung zunächst ab. Das Verhalten von Christoph T. sei rechtmäßig gewesen, hieß es in der Begründung. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Kammergericht gab der Anklagebehörde recht. Einem Prozess gegen den Arzt stand nun nichts mehr im Wege.

Schmerzhafte chronische Reizdarmentzündung

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 63-jährigen Christoph T. Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vor. Drei Tage lang oblag es ihm, über Leben und Tod von Anja D. zu entscheiden, so die Staatsanwaltschaft.

Sie weiß, dass Anja D. seit Jahren an einer äußerst schmerzhaften chronischen Reizdarmentzündung litt, die zwar nicht lebensgefährlich war, ihre Lebensqualität jedoch stark einschränkte. Sie geht davon aus, dass Anja D. vor ihrem Suizid bereits mehrmals versuchte, sich das Leben zu nehmen. Sie glaubt aber, dass die SMS auch ein Hilfeschrei gewesen sein könnte. Ein Hilfeschrei von jemandem, der nicht sterben, sondern gerettet werden möchte.

Tötung auf Verlangen

In ihrer Anklage beruft sich die Staatsanwältin auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie stammt aus dem Jahre 1984. Damals urteilten die Richter, dass es zwar nicht strafbar ist, wenn ein Arzt einem lebensmüden Menschen entsprechende Medikamente besorgt. Doch sobald der Patient bewusstlos ist, müsse der Mediziner lebensrettende Maßnahmen einleiten. Auch dann, wenn der Patient zuvor den festen Willen zum Selbstmord bekundet hat.

Die Staatsanwältin geht sogar so weit, dem Mediziner auch einen aktiven Part am Tod von Anja D. anzulasten. Bei der Obduktion war im Körper der Frau Metoclopramid (MCP) gefunden worden – ein Antibrechmittel. Die Staatsanwältin schließt nicht aus, dass der Angeklagte der Frau das MCP injiziert hat, damit die Patientin die Tabletten im Magen behält. Das wiederum wäre, so sagte es die Staatsanwältin zu Prozessbeginn Mitte Januar, eindeutig Tötung auf Verlangen. Und das ist strafbar in Deutschland.

Anwälte berufen sich auf Patientenverfügungsgesetz

Christoph T. nennt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft absurd. Er erklärte am ersten Verhandlungstag, dass der willentliche Suizid seiner Patientin für ihn ein natürlicher Tod gewesen sei. Er gab auch zu, dass er Anja D. zwei Privatrezepte für das Schlafmittel ausgeschrieben hatte. Eines davon löste er selbst ein. „Die Patientin war in allergrößter Not, sie war chronisch krank, sie hat alles versucht, ihr Leiden zu lindern“, sagte er. Nichts habe geholfen. Anja D. sei entschlossen gewesen zu sterben. Sie habe gedroht, sich vor die S-Bahn zu werfen. „In solch einer Situation die Patientin allein zu lassen, halte ich für moralisch und ethisch unvertretbar.“

Seine Anwälte berufen sich vor allem auf das Patientenverfügungsgesetz, das im Jahr 2009 erlassen wurde. Es legt fest, dass der Wille des Patienten bindend ist, selbst wenn er nicht mehr selbst entscheiden kann. „Die Staatsanwaltschaft fordert ein strafbares Verhalten meines Mandanten. Sie fordert eine Behandlung auch gegen den Willen der Patientin“, sagt Dieter Graefe, einer der Verteidiger des angeklagten Arztes.

Lebenshunger und Todessehnsucht

Anja D. litt seit ihrem 16. Lebensjahr an ihrer Krankheit. Zwei Ehen zerbrachen daran. Freunde und Familienangehörige wandten sich ab, weil sie das Leiden von Anja D., um das sich alles drehte, nicht mehr ertragen konnten.

Ihre inzwischen verstorbene Mutter hatte in ihrer polizeilichen Vernehmung im September 2014 ausgesagt, dass ihre Tochter seit einer Salmonellenerkrankung gelitten und seitdem Suizidgedanken gehegt habe. Anja D. lebte nach den Worten der Mutter in einem Spannungsfeld zwischen Lebenshunger und Todessehnsucht. Das führte auch zu psychischen Problemen. Sie äußerten sich in häufigen Hasstiraden, die jedoch mit einem „Ich habe dich lieb“ endeten. Seit 1987 war Anja D. in psychiatrischer Behandlung.

„Sie litt darunter, absolut“

Die Mutter erwähnte fünf Suizidversuche ihrer Tochter. So wollte sich Anja D. auch im Jahr 2006 umbringen, nachdem ihre zweite Ehe in die Brüche gegangen war. Sie habe ihre Tochter damals auf dem Sofa liegend gefunden – mit einem Bild des Sohnes in der Hand. Anja D. hatte Tabletten geschluckt. Dass sie, die Mutter, damals einen Rettungswagen rief, habe ihr die Tochter sehr übelgenommen, erklärte die Frau bei der Polizei. Ihr Tochter habe ihr damals gesagt, sie würde es „richtig machen“, sobald der Junge aus dem Haus sei.

Der heute 28 Jahre alte Sohn der Toten lebt in Stuttgart. Er hatte vor dem Tod von Anja D. kaum noch Kontakt zu ihr. Es ist ihm anzumerken, wie unangenehm es für ihn ist, vor Gericht als Zeuge auszusagen. Der gelernte Koch erzählt mit sehr leiser Stimme, seine Mutter habe schon mehrfach versucht, sich wegen ihrer Krankheit das Leben zu nehmen. „Sie litt darunter, absolut“, sagt der junge Mann. Seit er sich erinnern könne, habe seine Mutter Schmerzmittel genommen und sich auch selbst gespritzt. Es habe in seiner Jugend Tage gegeben, an denen er nach Hause eilte, „weil ich befürchtete, sie hätte sich das Leben genommen“.

Schlaflose Nächte

Angelika P. war gut befreundet mit Anja D. Ihr war der dritte Abschiedsbrief auf dem Nachttisch gewidmet. Die 58-Jährige ist eine resolute Frau, sie nimmt vor Gericht kein Blatt vor den Mund. Sie erzählt, dass Anja D. eigentlich eine lebenslustige Frau gewesen sei, die es geliebt habe zu tanzen. Doch von der Lebenslust der Freundin sei zum Schluss nicht mehr viel übrig geblieben. Es sei so gewesen, als wäre die Luft aus Anja D. gewichen.

Angelika P. spricht von Schmerzen, von Krämpfen, unter denen ihre Freundin permanent litt. Sie spricht von qualvollen, endlos langen, schlaflosen Nächten. Von Schmerzmitteln, die sich Anja D. selbst spritzte und die irgendwann nicht mehr halfen. Sie spricht von Heißhunger, den ihre Freundin manchmal bekam. „Doch sie hatte Angst zu essen, weil sie davon sofort Schmerzen und Krämpfe bekam.“

„Ich bin ihrem Arzt sehr dankbar, dass er ihr geholfen hat“

Anja D. verlor wegen ihrer Krankheit den Job in einer Arztpraxis, sie lebte von Hartz IV, später von einer kleinen Rente. Es wurde einsam um sie. Irgendwann habe man von ihren Schmerzen und ihrer Krankheit nichts mehr hören wollen, erklärt Angelika P. dieses Abwenden von Angehörigen und Freunden. „Dabei wollte Anja leben, aber das Schicksal hat das nicht zugelassen.“ Sie wusste, dass sich Anja D. das Leben nehmen wollte, sie habe diesen Schritt akzeptiert und gehofft, dass es diesmal klappen würde.

Sie rutscht ein wenig auf ihrem Stuhl herum und schaut unverwandt Christoph T. an. „Ich bin ihrem Arzt sehr dankbar, dass er ihr geholfen hat.“ Dann sagt sie, dass es Anjas Wille gewesen sei zu sterben. „Sie konnte und sie wollte nicht mehr. Warum soll man einen Menschen, der sich nur noch quält, am Leben erhalten?“, fragt Angelika P. Ihre Freundin habe alles versucht, die Krankheit ertragbar zu machen. Sie sei nach Indien gefahren, habe sich den Darminhalt eines gesunden Menschen einsetzen lassen. Nichts habe geholfen. Sie habe zum Schluss nur noch einem vertraut: Christoph T.

Das Tattoo im Nacken

Der Mediziner ergreift am fünften Verhandlungstag noch einmal das Wort. Er setzt sich die Lesebrille auf, nimmt ein Blatt Papier in die Hand. Im Stakkato bringt er acht Punkte für seine Verteidigung hervor. Er sagt, dass die ihm gegenüber abgegebene Erklärung von Anja D., sterben zu wollen, eindeutig, die SMS kein Hilferuf und seine Patientin voll entscheidungsfähig gewesen sei. Sie habe auch nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht gerettet werden wollen.

„Ich war und bin der festen Überzeugung, dass ich eine Behandlung, also eine Zwangsbehandlung, auf keinen Fall hätte durchführen dürfen.“ Und dann sagt Christoph T. mit fester Stimme: „Ich habe das MCP nicht injiziert oder oral verabreicht. Ich betone nochmals ausdrücklich, dass ich das MCP nicht verabreicht habe. “ Die Rechtsmediziner, denen er dies auf telefonische Nachfrage erklärt haben soll, hätten „objektiv unrichtige Aussagen“ gemacht.

Anja D. ließ sich einige Zeit vor ihrem Tod ein Tattoo in den Nacken stechen. Es bestand aus drei Worten: „No more pain“. Nie wieder Schmerzen. Das Gericht plant, am 8. März zu einem Urteil zu kommen.

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